DDR Registrierschein oder Betriebserlaubnis?, Wann gab es was?Zeigt uns eure Dokumente  
	
	
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
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         Eine gesicherte Basis sind die gezeigten Registrierscheine bzw BE natürlich noch nicht ---dazu sind noch zu wenige eingestellt , aber ich tippe mal , dass die Umbenennung "Registrierschein" in "Betriebserlaubnis" etwa 1980 erfolgte ... Gruss, Raphael P.S.: Danke schonmal an alle , die ihre Papiere hier eingestellt haben !       
        
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" Es wird Tote geben."  Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
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        | QUOTE (enrico-82 @ 15.02.2010, 19:18) |  |  Die neuen KBA Papiere für den Essi sind absolut sinnlos - ohne Studium nicht verständlich !   |  
    Hallo Zusammen,
  die KBA - Ersatzpapiere sind zwar auf den ersten Blick (leider) nicht mehr so übersichtlich, entsprechen jetzt aber einem europäischen Standard. D.h. auch ein Polizist in Dänemark oder Spanien sollte sie akzeptieren. Insgesamt entsprechen sie den (leider auch schlecht lesbaren) "normalen" Fahrzeugpapieren z.B. bei PKW nach dem neuen Standard.
  Nun noch ein paar Anmerkungen:
  Die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) ist (in der BRD, DDR und auch heute) die amtliche Erlaubnis an einen Hersteller, einen Fahrzeugtyp reihenweise zu fertigen und in den Verkehr zu bringen (und teilweise die Erlaubnis, Fahrzeugbriefe vorzubereiten). Im Rahmen der DDR - ABE Erteilung hat das Kraftfahrtechnische Amt (KTA) in Dresden einen Typschein ausgestellt, in welchem die Fahrzeugdaten festgeschrieben wurden (das mit dem Typschein ist eine Mischung aus Vorkriegs StVZO 1944, sächsischem Vorkriegs - Landesverkehrsrecht und Nachkriegs StVZO).
  Bis ~ 1979/80 mussten Kleinkrafträder in der DDR vor Ort registriert werden, im Rahmen dieser Registrierung wurde dem Fahrzeughalter von der VP - Zulassungsstelle ein Registrierschein ausgestellt. Das Formblatt dazu wurde (wie bei PKW´s der Fahrzeugbrief) teilweise von Simson auf einem amtlichen Vordruck mitgeliefert. Dieses wurde dann von der Zulassungsstelle gegengezeichnet. Bei Verlust des Registrierscheins und teilweise auch bei Halterwechsel oder technischen Änderungen hat die Zulassungsstelle einen neuen Registrierschein ausgestellt (Datum Ausstellung ungleich Datum erstmalige Registrierung des Fahrzeuges). Der Registrierschein ist eine amtliche Urkunde und mit dem Fahrzeugschein bei PKW´s vergleichbar.
  Nachdem die Registrierpflicht 79/80 entfiel, musste (und durfte nur) der Hersteller als Nachweis, daß er eine ABE besitzt, dem Fahrzeughalter einen Abdruck der ABE mit einem kleinen Datensatz mitgeben. Das entspricht dem Verfahren "im Westen" und der Abdruck wird auch "ABE Kärtchen" genannt. Auf/Mit diesem Abdruck bestätigt der Hersteller, daß das Fahrzeug bei Auslieferung der ABE entspricht und damit das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat. Das Aussehen und der Inhalt dieses ABE Kärtchens ist in der ABE Akte ebenfalls amtlich festgelegt, sodaß Fälschungen leicht zu erkennen sind (wobei die meisten Fälschungen auch noch diletantisch gemacht und inhaltlich falsch sind. Ähnlich wie wenn man auf das Papier einer 20 Euro Note eine 30 drucken würde)
  Der Fahrer muss das ABE Kärtchen mitführen, um es z.B. bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
  Wird am Fahrzeug irgendwas wesentliches geändert (Tuning) erlischt die Betriebserlaubnis des Einzelfahrzeuges (nicht die ABE des Herstellers) und es müsste für das Fahrzeug eine neue Betriebserlaunbis (BE) im Einzelverfahren erteilt werden. Dann gibts ggf. auch ein neues Kärtchen, diesesmal aber nur für die BE ohne A.
  Gruss von Frank    
        
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS. 
        
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         Frank , Danke dir !      Schön verständlich geschrieben !!!   Also war der Zeitpunkt des Wechsels vom Registrierschein zur ABE wie schon richtig vermutet 1979/80 . Gruss vom Raphael    
        
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         Wie verhält es sich denn mit den auf dem Registrierschein eingetragenen "Besitzern" des Fahrzeugs? Rein formal hätte dort ja jeder neue Besitzer eingetragen werden müssen. Kann es damit Probleme bei einer Kontrolle geben? Ausserdem: ist normal, dass die Ersatzrahmennr. so drübergeschmiert ist? Interessant ist auch, dass nirgends die Rede vom SR4-4. Das einzige was bei Art d. Fzg. steht ist "Kleinkraftrad" Hab keinen Scanner also hier ein Foto des Reg.-scheines.  
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Bei mir fängt sogar ALU an zu rosten :P 
        
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         Hi Raphael,  das mit dem Wechsel von Registrierschein auf Betriebserlaubnis im Jahre 1979 kann ich auch zustimmen. Meine Schwalbe K von 79 hat auch schon eine Betriebsleraubnis und keinen Registrierschein mehr.     Die Eintragung des Besitzers in den originalen DDR Papieren kann nicht zum Problem führen, denn heutzutage ist die Eintragung des aktuellen Eigentümers in die Papiere nicht mehr erforderlich. Es macht auch nichts, wenn der letzte Besitzer noch in den Papieren steht. Dass die Nummer für den Ersatzrahmen so drüber geschrieben worden ist, kann auch passen. Damals wurde nicht so 100% auf das Aussehen geachtet. Hauptsache es stand in den Papieren drin.      Heutzutage kann sowas bei einer Kontrolle sowieso keiner mehr nachvollziehen. Allein schon, weil sie die meisten damit garnicht auskennen.     Jörg    
        
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         Wie man sieht wurde sehr wohl ein Besitzerwechsel eingetragen zumindest zu DDR-Zeiten. Alllerdings kenne ich die Variante von Sven so nicht, eigentlich war alles bis aufs Baujahr und die Nummern vorgedruckt. Gruß Dirk  
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