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> Wird sicher spannend, die Maschine zuzulassen....
Willy
Geschrieben am: 16.09.2018, 19:39
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https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige...472436-305-1838

Dürfte ja wohl als Neufahrzeug gelten, es wird sicher problematisch die Kiste zuzulassen.....


Gruß
Willy


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Aus UNNA, NRW TS 125 (1984), Suzuki Freewind, R60/6, CB 750 Four
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Paulisch
Geschrieben am: 16.09.2018, 20:38
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Was genau ist das?
Ich find nichts dazu


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Mit freundlichen Grüßen Pauli


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ckich
Geschrieben am: 17.09.2018, 12:33
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QUOTE (Willy @ 16.09.2018, 19:39)
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige...472436-305-1838

Dürfte ja wohl als Neufahrzeug gelten, es wird sicher problematisch die Kiste zuzulassen.....


Gruß
Willy

So ist es.
Keine Erstzulassung, damit muss es bei der Erstzulassung die
aktuelle Abgasnorm und Sonstige aktuellen Zulassung Vorschriften erfüllen.
Damit dürfte eine Zulassung hier aussichtslos sein.

Selbst wenn es in Russland 1994 zugelassen worden wäre, ist damit nicht raus ob es deutsche vom 1994 Voraussetzung erfüllt.
Wenn nicht gäbe es auch so keine Zulassung hier.
Anders sähe es aus wenn die Maschine eine Zulassung eines EU Landes hätte.
zb Litauen.
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Andi0105
Geschrieben am: 17.09.2018, 13:09
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Ich denke mal wenn das Teil mit 24 Jahren noch werksneu ist, ist es eher was zum Sammeln und Hinstellen als zum Fahren.
Da ist es egal ob es ne Zulassung hat.

Muss sich halt nur der richtige Liebhaber dafür finden.

Mfg Andi
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Sachswolf
Geschrieben am: 17.09.2018, 13:19
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Und auf Privatgelände darf man ja weiterhin damit rumfahren. wink.gif


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Bitte keine IM's mehr schreiben. Ich habe hier vom Simsonsammler1234 und seinen Schergen ein Schreibmaulkorb bekommen, obwohl ich ausdrücklich vor Jahren um eine Löschung gebeten habe und diese verweigert wird!
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Andi0105
Geschrieben am: 17.09.2018, 16:54
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QUOTE (Sachswolf @ 17.09.2018, 14:19)
Und auf Privatgelände darf man ja weiterhin damit rumfahren. wink.gif

Da kannst du auch alle Lichter abbauen und den Auspuff aufbohren laugh.gif
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ckich
Geschrieben am: 17.09.2018, 17:15
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QUOTE (Andi0105 @ 17.09.2018, 16:54)
QUOTE (Sachswolf @ 17.09.2018, 14:19)
Und auf Privatgelände darf man ja weiterhin damit rumfahren.  wink.gif

Da kannst du auch alle Lichter abbauen und den Auspuff aufbohren laugh.gif

Auspuff aufbohren- werden die Nachbarn dafür sorgen das du damit nicht rumfährst tongue.gif
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Andi0105
Geschrieben am: 17.09.2018, 17:21
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QUOTE (ckich @ 17.09.2018, 18:15)
QUOTE (Andi0105 @ 17.09.2018, 16:54)
QUOTE (Sachswolf @ 17.09.2018, 14:19)
Und auf Privatgelände darf man ja weiterhin damit rumfahren.  wink.gif

Da kannst du auch alle Lichter abbauen und den Auspuff aufbohren laugh.gif

Auspuff aufbohren- werden die Nachbarn dafür sorgen das du damit nicht rumfährst tongue.gif

Bauschaum rolleyes.gif
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Simsonmatze
Geschrieben am: 17.09.2018, 20:38
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QUOTE (ckich @ 17.09.2018, 12:33)
So ist es.
Keine Erstzulassung, damit muss es bei der Erstzulassung die
aktuelle Abgasnorm und Sonstige aktuellen Zulassung Vorschriften erfüllen.
Damit dürfte eine Zulassung hier aussichtslos sein.

Selbst wenn es in Russland 1994 zugelassen worden wäre, ist damit nicht raus ob es deutsche vom 1994 Voraussetzung erfüllt.
Wenn nicht gäbe es auch so keine Zulassung hier.
Anders sähe es aus wenn die Maschine eine Zulassung eines EU Landes hätte.
zb Litauen.

Naja, wenn man will gbt es immer Mittel und Wege.

Da keine Papiere mehr vorhanden sind kann man ja gar nicht beweisen, dass die nie zugelassen war.


Und wenn man jetztmal genau recherchiert, dann findet man sicher was im Netz (ich hab sowas wie ne Anleitung gefunden, doch leider bin ich nicht im Stande die PDF zu übersetzen) Und dann könnte man, so denn die Daten mit den Vorschriften von 1994 konform sind, via 21er Abnahme wieder eine BE für das Fahrzeug erlangen. EZ dann irgendwann 1994, denn vielleicht wurde sie ja doch mal gekauft und zugelassen aber dann nie bewegt? wink.gif


MfG

Matze


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Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!
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ckich
Geschrieben am: 18.09.2018, 11:13
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QUOTE (Simsonmatze @ 17.09.2018, 20:38)
Naja, wenn man will gbt es immer Mittel und Wege.

Da keine Papiere mehr vorhanden sind kann man ja gar nicht beweisen, dass die nie zugelassen war.

Und wenn man jetztmal genau recherchiert, dann findet man sicher was im Netz (ich hab sowas wie ne Anleitung gefunden, doch leider bin ich nicht im Stande die PDF zu übersetzen) Und dann könnte man, so denn die Daten mit den Vorschriften von 1994 konform sind, via 21er Abnahme wieder eine BE für das Fahrzeug erlangen. EZ dann irgendwann 1994, denn vielleicht wurde sie ja doch mal gekauft und zugelassen aber dann nie bewegt? wink.gif

"Da keine Papiere mehr vorhanden sind kann man ja gar nicht beweisen, dass die nie zugelassen war."

Genau das ist das Problem.
Das habe ich vor ein paar Jahren mit BMW durch.
Der Halter/Besitzer will eine Zulassung, über eine 21er Abnahme,
dieser ist in bringe Pflicht, er muss die geforderten unterlagen bringen bzw. kein anderer.

Ich musste beim KBA eine Unbedenklichkeitserklärung anfordern werden, ob was gegen das Fahrzeug vorliegt zb. Diebstahl.
Leider hatten die keine weitern Daten zum Fahrzeug in der Datenbank.
Bei BMW in München forderte ich das Datenblatt zum Auto an, in dem Stande dann ua. das Jahr in dem er Verkauft wurde und das Land.
Das Datenblatt mit dem Verkauf-Jahr hat dann gereicht, es wurde dann als EZ 01.07.19xx eingetragen.

Ähnliche hatte ich jetzt mit ein Russen durch, für den habe ich nur eine 21er Abnahme bekommen, weil ich die Litauischen Papiere hatte und Litauen zur EU gehört.
Sonst hätte ich ein Abgasgutachten bringen müssen, da das Auto nicht in die DDR oder BRD Importiert wurde. Somit gibt es hier keine Daten und Abgaseinstufung.
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ddr-driver
Geschrieben am: 18.09.2018, 11:41
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Richtig, wenn Erstzulassungsdatum unbekannt, wird immer vom 01.07. des jeweiligen Baujahres ausgegangen.


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Andi93
Geschrieben am: 18.09.2018, 19:26
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QUOTE (ddr-driver @ 18.09.2018, 12:41)
Richtig, wenn Erstzulassungsdatum unbekannt, wird immer vom 01.07. des jeweiligen Baujahres ausgegangen.

Kann ich bestätigen. Ist bei meinen zugelassenen Mopeds auch so. wink.gif


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Gruß Andreas

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