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> mit der Simson nach Österreich, Frage zum Führerschein
enrico-82
Geschrieben am: 30.07.2013, 12:53
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Hallo,

wir wollen das "Staatsratvorsitzenden-Wetter" laugh.gif (Christoph der war gut) ausnutzen und am WE eine Tour nach Österreich fahren.

Jetzt habe ich und mein Vespa Compangion gute Karten da wir Beide mindestend A1 haben. Unser Schwalbenfahrer hingegen bewegt sein gefährt mit Klasse M.

Kann er dies nun auch in Österreich tun? Es kursieren im Netzt wahnsinnig viele widersprüchliche Meinungen - hat jemand Ahnung davon?
Bisher dachte ich im Sinne der EU würden die nationalen Bestimmungen grenzübergreifend gelten und das Moped gehört ihm und ist auf ihn versichert, somit sollte er ja kein Problem haben - oder?


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Viele Grüße,
Enno


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Fahrrad-Wahn
Geschrieben am: 30.07.2013, 14:49
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Mich würde da eher interessieren, ob die DDR-Ausnahmeregelung auch im Ausland gilt.


--------------------
... sagt Hannes!

Ich bin nur ein Mann, doch auch ich hab Gefühle.
Ich gebe gern zu, es sind nicht so viele.
Wenn ich durchzählen müsste: es sind ungefähr 3
aber Wut und Hass sind dabei!


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div. Fahrräder von Möve, Mifa, Diamant, NSU
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Fahrrad-Wahn
Geschrieben am: 30.07.2013, 15:06
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Ich hab eben mal eine Bekannte aus Österreich gefragt:

Moped fahren ab 16 darf man dort auch. Der Führerschein dafür ist ähnlich unserem Mofa-Schein. Also nur eine theoretische Prüfung und fertig. Allerdings darf man auch dort nur 45 fahren, weshalb die Frage nach den Ostfahrzeugen bleibt.

Hier mal die Adresse des zuständigen Ministeriums:

www.bmvit.gv.at

versa.bmvit.gv.at


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... sagt Hannes!

Ich bin nur ein Mann, doch auch ich hab Gefühle.
Ich gebe gern zu, es sind nicht so viele.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 30.07.2013, 23:15
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Du kannst mit der Simme überall hin fahren! In der EU musst du auch nichts weiter beachten. Versichert ist dein Moped auch im EU Ausland. Schau dazu einfach mal in deine Versicherungstichtlinien rein, da sollte alles drin stehen.

Nur im nicht EU Ausland muss man evtl. noch eine andere Versicherung abschließen. Da muss man sich einfach erkundigen.

Ansonsten gilt auch der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis EU weit!

Also ihr könnt ganz beruhigt eure Tour zu den Ösis machen.

Wünsche euch viel Spaß.

Gruß Jörg


--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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enrico-82
Geschrieben am: 31.07.2013, 06:56
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Morgen,

danke für die Auführungen.

Das mit der Versicherung wusste ich (ist ja mein Gebiet wink.gif ), nur eben das mit dem FS war schwammig.

Dann sind wir beruhigt und können aufbrechen thumbsup.gif


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Viele Grüße,
Enno


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MuZ
Geschrieben am: 31.07.2013, 07:01
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Ne ne ne! so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar gilt die Klasse AM im europäischem Ausland, jedoch nur bis 50ccm/45 km/h. Es ist fraglich, ob denn Österreich nationale Einigungsverträge anerkennt. Und da sehe ich eher schwarz.

Ob denn eine österreichische Behörde bei dieser Frage eine verlässliche Auskunft geben kann, bezweifle ich auch. Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.

Entweder auf eine kompetente Antwort hoffen, Äquivalenztabellen im österreischischen Fahrerlaubnisrecht suchen oder mit der Klasse A1 fahren.


Aber deine Antwort simsonsammler1234 ist zu einfach und könnte arge Probleme bereiten. Bist du nicht Polizeibeamter?


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Marcel

meine Fahrzeuge:

Dürkopp Damenrad - Bj 1926
Terrot PU 225 - Bj 1933
MZ RT 125 /3 - Bj 1960
Simson S50 B1 - Bj 1977
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enrico-82
Geschrieben am: 31.07.2013, 07:09
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QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 08:01)
Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.

Ich vermute das ist das Problem, aber mal anderes rum, die Italiener können doch mit Ihrem Autoführerschein automatisch 125 fahren. oder offene 50iger. Wie ist dass dann in D? Also wenn die damit nach D fahren?

Nun ist D nicht A ... aber gibts da Parallelen


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Viele Grüße,
Enno


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MuZ
Geschrieben am: 31.07.2013, 07:34
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Die Italiener erhalten mit der Klasse B auch die Klasse A1. Das hätte Deutschland auch so machen können, da das EU-Recht dies hergibt. Jedoch war Deutschland vernünftig wink.gif


noch was zum Verständnis.

Mit dem Einigungsvertrag wurde die Klasse M / neu: AM nicht etwa erweitert, sondern man hat bestimmte Fahrzeuge, die nach ihren technischen Daten eigentlich Leichtkrafträder wären einfach als Kleinkraftrad deklariert.


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docralle
Geschrieben am: 31.07.2013, 10:25
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Anderseits und die Erfahrung hab ich selber gemacht, DDR-Führerscheine sind in Österreich ungültig, die wollen nur den Bundesdeutschen Lappen. 2004 habe ich das erste mal in OE gearbeitet. Vorarlberg, Dornbirn.

Ansonstem gelten die üblichen Geschwindigkeist-Schilder, Tempo 30 heißt nicht für jedem Reifen...


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
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1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.07.2013, 10:40
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QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 08:01)
Ne ne ne! so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar gilt die Klasse AM im europäischem Ausland, jedoch nur bis 50ccm/45 km/h. Es ist fraglich, ob denn Österreich nationale Einigungsverträge anerkennt. Und da sehe ich eher schwarz.

Ob denn eine österreichische Behörde bei dieser Frage eine verlässliche Auskunft geben kann, bezweifle ich auch. Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.

Entweder auf eine kompetente Antwort hoffen, Äquivalenztabellen im österreischischen Fahrerlaubnisrecht suchen oder mit der Klasse A1 fahren.


Aber deine Antwort simsonsammler1234 ist zu einfach und könnte arge Probleme bereiten.

Doch es ist genau so einfach! biggrin.gif

Deutsches Fahrerlaubnisrecht gilt überall in der EU! Wenn jemand in Deutschland eine Fahrerlaubnis erworben hat und bestimmte Fahrzeuge auch durch Zusatzbestimmungen fahren darf, dann darf er das auch überall im EU Ausland! Wäre ja total sinnfrei, wenn das nicht so wäre, wofür bräuchte man dann den EU Führerschein und ein einheitliches Fahrerlaubnisrecht?

Es geht hier ja auch um die Fahrerlaubnisklasse und da fällt unter Kleinkraftrad mit 50 ccm auch die Simson darunter, denn als solches ist sie eingestuft!

Was die Österreicher in ihrem Führerscheinrecht stehen haben, interessiert wiederum uns Deutsche nicht! Das ist nur für die Österreicher von Belangen, die dort eine Simson fahren wollen! Und genau hier müssen die sich den Kopf zerbrechen nicht wir!

Solange das Fahrzeug hier in Deutschland nach deutschem Recht zugelassen oder versichert ist, dann kann man damit auch im Ausland fahren!

Oder habt ihr schon mal gesehen, dass ein Schwede seine gelben Scheinwerfer wenn er durch Deutschland fährt ausbauen oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? Ich nicht und es interessiert auch keinen, denn diese Sachen unterstehen dem jeweiligen Landesrecht und werden überall anerkannt!

Wichtig beim Auslandsbesuch ist auch nicht das Fahrzeug, sondern dass ihr euch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen haltet, sonst wird es teuer!

Wer immer noch Zweifel hat, der sollte lieber zuhause bleiben. rolleyes.gif


Gruß Jörg


--------------------
Grüße Jörg

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Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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enrico-82
Geschrieben am: 31.07.2013, 10:41
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Ja das Problem stellt sich nicht, er ist aus Elmshorn ph34r.gif .

Hier mal die Route:
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Viele Grüße,
Enno


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.07.2013, 10:51
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QUOTE (enrico-82 @ 31.07.2013, 11:41)
Ja das Problem stellt sich nicht, er ist aus Elmshorn  ph34r.gif .

Hier mal die Route:
klick

Na dann passt es doch. Da habt ihr euch ja eine schöne Route rausgesucht. thumbsup.gif

Und noch eine Kleinigkeit die meine Aussage untermauert. Könnt ihr euch gerne ausdrucken. KLICK!

Es wiederspricht auch dem, was docralle geschrieben hat! wink.gif


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Grüße Jörg

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MuZ
Geschrieben am: 31.07.2013, 11:08
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 31.07.2013, 11:40)
QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 08:01)
Ne ne ne! so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar gilt die Klasse AM im europäischem Ausland, jedoch nur bis 50ccm/45 km/h. Es ist fraglich, ob denn Österreich nationale Einigungsverträge anerkennt. Und da sehe ich eher schwarz.

Ob denn eine österreichische Behörde bei dieser Frage eine verlässliche Auskunft geben kann, bezweifle ich auch. Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.

Entweder auf eine kompetente Antwort hoffen, Äquivalenztabellen im österreischischen Fahrerlaubnisrecht suchen oder mit der Klasse A1 fahren.


Aber deine Antwort simsonsammler1234 ist zu einfach und könnte arge Probleme bereiten.

Doch es ist genau so einfach! biggrin.gif

Deutsches Fahrerlaubnisrecht gilt überall in der EU! Wenn jemand in Deutschland eine Fahrerlaubnis erworben hat und bestimmte Fahrzeuge auch durch Zusatzbestimmungen fahren darf, dann darf er das auch überall im EU Ausland! Wäre ja total sinnfrei, wenn das nicht so wäre, wofür bräuchte man dann den EU Führerschein und ein einheitliches Fahrerlaubnisrecht?

Es geht hier ja auch um die Fahrerlaubnisklasse und da fällt unter Kleinkraftrad mit 50 ccm auch die Simson darunter, denn als solches ist sie eingestuft!

Was die Österreicher in ihrem Führerscheinrecht stehen haben, interessiert wiederum uns Deutsche nicht! Das ist nur für die Österreicher von Belangen, die dort eine Simson fahren wollen! Und genau hier müssen die sich den Kopf zerbrechen nicht wir!

Solange das Fahrzeug hier in Deutschland nach deutschem Recht zugelassen oder versichert ist, dann kann man damit auch im Ausland fahren!

Oder habt ihr schon mal gesehen, dass ein Schwede seine gelben Scheinwerfer wenn er durch Deutschland fährt ausbauen oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? Ich nicht und es interessiert auch keinen, denn diese Sachen unterstehen dem jeweiligen Landesrecht und werden überall anerkannt!

Wichtig beim Auslandsbesuch ist auch nicht das Fahrzeug, sondern dass ihr euch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen haltet, sonst wird es teuer!

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Gruß Jörg

Das große Problem ist doch nicht die Fahrerlaubnisklasse, sondern das Problem ist die Klassifizierung der Simson als Kleinkraftrad.

Hier habe ich arge Bauchschmerzen, dass dass der Einigungsvertrag seine Gültigkeit in Österreich hat. Denn nur Deutschland hat diese Fahrzeuge heruntergestuft.

Es ist doch so, dass Vorschriften nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gelten. Andere Länder können aber Ausnahmen erlassen, wenn bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen den Staaten geschlossen werden oder allgemeine Erlaubnisse erlassen werden (bsp. §20 StVZO, §28 FEV, ...). Dies wird dann aber explizit erwähnt. Und diese Anerkennung fehlt mir. Mag sein, dass sie vorhanden ist, aber ich kenne sie nich.


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Marcel

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Terrot PU 225 - Bj 1933
MZ RT 125 /3 - Bj 1960
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.07.2013, 11:21
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QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 12:08)
Das große Problem ist doch nicht die Fahrerlaubnisklasse, sondern das Problem ist die Klassifizierung der Simson als Kleinkraftrad.

Hier habe ich arge Bauchschmerzen, dass dass der Einigungsvertrag seine Gültigkeit in Österreich hat. Denn nur Deutschland hat diese Fahrzeuge heruntergestuft.

Es ist doch so, dass Vorschriften nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gelten. Andere Länder können aber Ausnahmen erlassen, wenn bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen den Staaten geschlossen werden oder allgemeine Erlaubnisse erlassen werden (bsp. §20 StVZO, §28 FEV, ...). Dies wird dann aber explizit erwähnt. Und diese Anerkennung fehlt mir. Mag sein, dass sie vorhanden ist, aber ich kenne sie nich.

Ich habe doch alles verständlich erklärt und es steht alles was man wissen muss in meinem Beitrag! Ich verstehe nicht, was dir da immer noch unklar ist? _uhm.gif hmm.gif

Wenn du die zugehörigen Verordnungen und EU Gesetze haben willst damit du es verstehst, dann musst du dir diese Sachen bitte raussuchen oder von den Behörden schicken lassen. wink.gif

Für mich ist das Thema hiermit abgeschlossen.

Gruß Jörg

PS: Schreib doch bitte mal einen Namen unter deine Beiträge, finde es sehr unpersönlich mit einem Unbekannten zu schreiben.


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MuZ
Geschrieben am: 31.07.2013, 11:31
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Naja Jörg, ich habe da eine etwas andere Rechtsauffassung. Aber solange sich Österreich nicht dazu äußert wird es keine Klärung geben.
Aber es ist alles nicht bös gemeint, ich liebe es nur rechtliche Probleme bis ins Kleinste auseinanderzunehmen laugh.gif

Ansonsten steht der Name jetzt in der Signatur.



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