mit der Simson nach Österreich, Frage zum Führerschein
enrico-82 |
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Hallo, wir wollen das "Staatsratvorsitzenden-Wetter"  (Christoph der war gut) ausnutzen und am WE eine Tour nach Österreich fahren. Jetzt habe ich und mein Vespa Compangion gute Karten da wir Beide mindestend A1 haben. Unser Schwalbenfahrer hingegen bewegt sein gefährt mit Klasse M. Kann er dies nun auch in Österreich tun? Es kursieren im Netzt wahnsinnig viele widersprüchliche Meinungen - hat jemand Ahnung davon? Bisher dachte ich im Sinne der EU würden die nationalen Bestimmungen grenzübergreifend gelten und das Moped gehört ihm und ist auf ihn versichert, somit sollte er ja kein Problem haben - oder?
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enrico-82 |
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Morgen, danke für die Auführungen. Das mit der Versicherung wusste ich (ist ja mein Gebiet  ), nur eben das mit dem FS war schwammig. Dann sind wir beruhigt und können aufbrechen
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MuZ |
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Die Italiener erhalten mit der Klasse B auch die Klasse A1. Das hätte Deutschland auch so machen können, da das EU-Recht dies hergibt. Jedoch war Deutschland vernünftig  noch was zum Verständnis. Mit dem Einigungsvertrag wurde die Klasse M / neu: AM nicht etwa erweitert, sondern man hat bestimmte Fahrzeuge, die nach ihren technischen Daten eigentlich Leichtkrafträder wären einfach als Kleinkraftrad deklariert.
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Marcel
meine Fahrzeuge:
Dürkopp Damenrad - Bj 1926 Terrot PU 225 - Bj 1933 MZ RT 125 /3 - Bj 1960 Simson S50 B1 - Bj 1977
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docralle |
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Anderseits und die Erfahrung hab ich selber gemacht, DDR-Führerscheine sind in Österreich ungültig, die wollen nur den Bundesdeutschen Lappen. 2004 habe ich das erste mal in OE gearbeitet. Vorarlberg, Dornbirn.
Ansonstem gelten die üblichen Geschwindigkeist-Schilder, Tempo 30 heißt nicht für jedem Reifen...
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 08:01) | Ne ne ne! so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar gilt die Klasse AM im europäischem Ausland, jedoch nur bis 50ccm/45 km/h. Es ist fraglich, ob denn Österreich nationale Einigungsverträge anerkennt. Und da sehe ich eher schwarz.
Ob denn eine österreichische Behörde bei dieser Frage eine verlässliche Auskunft geben kann, bezweifle ich auch. Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.
Entweder auf eine kompetente Antwort hoffen, Äquivalenztabellen im österreischischen Fahrerlaubnisrecht suchen oder mit der Klasse A1 fahren.
Aber deine Antwort simsonsammler1234 ist zu einfach und könnte arge Probleme bereiten. |
Doch es ist genau so einfach! Deutsches Fahrerlaubnisrecht gilt überall in der EU! Wenn jemand in Deutschland eine Fahrerlaubnis erworben hat und bestimmte Fahrzeuge auch durch Zusatzbestimmungen fahren darf, dann darf er das auch überall im EU Ausland! Wäre ja total sinnfrei, wenn das nicht so wäre, wofür bräuchte man dann den EU Führerschein und ein einheitliches Fahrerlaubnisrecht? Es geht hier ja auch um die Fahrerlaubnisklasse und da fällt unter Kleinkraftrad mit 50 ccm auch die Simson darunter, denn als solches ist sie eingestuft! Was die Österreicher in ihrem Führerscheinrecht stehen haben, interessiert wiederum uns Deutsche nicht! Das ist nur für die Österreicher von Belangen, die dort eine Simson fahren wollen! Und genau hier müssen die sich den Kopf zerbrechen nicht wir! Solange das Fahrzeug hier in Deutschland nach deutschem Recht zugelassen oder versichert ist, dann kann man damit auch im Ausland fahren! Oder habt ihr schon mal gesehen, dass ein Schwede seine gelben Scheinwerfer wenn er durch Deutschland fährt ausbauen oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? Ich nicht und es interessiert auch keinen, denn diese Sachen unterstehen dem jeweiligen Landesrecht und werden überall anerkannt! Wichtig beim Auslandsbesuch ist auch nicht das Fahrzeug, sondern dass ihr euch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen haltet, sonst wird es teuer! Wer immer noch Zweifel hat, der sollte lieber zuhause bleiben. Gruß Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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MuZ |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 31.07.2013, 11:40) | QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 08:01) | Ne ne ne! so einfach ist es nun auch wieder nicht. Klar gilt die Klasse AM im europäischem Ausland, jedoch nur bis 50ccm/45 km/h. Es ist fraglich, ob denn Österreich nationale Einigungsverträge anerkennt. Und da sehe ich eher schwarz.
Ob denn eine österreichische Behörde bei dieser Frage eine verlässliche Auskunft geben kann, bezweifle ich auch. Man wird die Frage hin- und herschieben und keiner will sich auf etwas festlegen.
Entweder auf eine kompetente Antwort hoffen, Äquivalenztabellen im österreischischen Fahrerlaubnisrecht suchen oder mit der Klasse A1 fahren.
Aber deine Antwort simsonsammler1234 ist zu einfach und könnte arge Probleme bereiten. |
Doch es ist genau so einfach! Deutsches Fahrerlaubnisrecht gilt überall in der EU! Wenn jemand in Deutschland eine Fahrerlaubnis erworben hat und bestimmte Fahrzeuge auch durch Zusatzbestimmungen fahren darf, dann darf er das auch überall im EU Ausland! Wäre ja total sinnfrei, wenn das nicht so wäre, wofür bräuchte man dann den EU Führerschein und ein einheitliches Fahrerlaubnisrecht? Es geht hier ja auch um die Fahrerlaubnisklasse und da fällt unter Kleinkraftrad mit 50 ccm auch die Simson darunter, denn als solches ist sie eingestuft! Was die Österreicher in ihrem Führerscheinrecht stehen haben, interessiert wiederum uns Deutsche nicht! Das ist nur für die Österreicher von Belangen, die dort eine Simson fahren wollen! Und genau hier müssen die sich den Kopf zerbrechen nicht wir! Solange das Fahrzeug hier in Deutschland nach deutschem Recht zugelassen oder versichert ist, dann kann man damit auch im Ausland fahren! Oder habt ihr schon mal gesehen, dass ein Schwede seine gelben Scheinwerfer wenn er durch Deutschland fährt ausbauen oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? Ich nicht und es interessiert auch keinen, denn diese Sachen unterstehen dem jeweiligen Landesrecht und werden überall anerkannt! Wichtig beim Auslandsbesuch ist auch nicht das Fahrzeug, sondern dass ihr euch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen haltet, sonst wird es teuer! Wer immer noch Zweifel hat, der sollte lieber zuhause bleiben. Gruß Jörg |
Das große Problem ist doch nicht die Fahrerlaubnisklasse, sondern das Problem ist die Klassifizierung der Simson als Kleinkraftrad.
Hier habe ich arge Bauchschmerzen, dass dass der Einigungsvertrag seine Gültigkeit in Österreich hat. Denn nur Deutschland hat diese Fahrzeuge heruntergestuft.
Es ist doch so, dass Vorschriften nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gelten. Andere Länder können aber Ausnahmen erlassen, wenn bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen den Staaten geschlossen werden oder allgemeine Erlaubnisse erlassen werden (bsp. §20 StVZO, §28 FEV, ...). Dies wird dann aber explizit erwähnt. Und diese Anerkennung fehlt mir. Mag sein, dass sie vorhanden ist, aber ich kenne sie nich.
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (MuZ @ 31.07.2013, 12:08) | Das große Problem ist doch nicht die Fahrerlaubnisklasse, sondern das Problem ist die Klassifizierung der Simson als Kleinkraftrad.
Hier habe ich arge Bauchschmerzen, dass dass der Einigungsvertrag seine Gültigkeit in Österreich hat. Denn nur Deutschland hat diese Fahrzeuge heruntergestuft.
Es ist doch so, dass Vorschriften nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gelten. Andere Länder können aber Ausnahmen erlassen, wenn bilaterale oder multilaterale Abkommen zwischen den Staaten geschlossen werden oder allgemeine Erlaubnisse erlassen werden (bsp. §20 StVZO, §28 FEV, ...). Dies wird dann aber explizit erwähnt. Und diese Anerkennung fehlt mir. Mag sein, dass sie vorhanden ist, aber ich kenne sie nich. |
Ich habe doch alles verständlich erklärt und es steht alles was man wissen muss in meinem Beitrag! Ich verstehe nicht, was dir da immer noch unklar ist? Wenn du die zugehörigen Verordnungen und EU Gesetze haben willst damit du es verstehst, dann musst du dir diese Sachen bitte raussuchen oder von den Behörden schicken lassen. Für mich ist das Thema hiermit abgeschlossen. Gruß Jörg PS: Schreib doch bitte mal einen Namen unter deine Beiträge, finde es sehr unpersönlich mit einem Unbekannten zu schreiben.
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MuZ |
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Naja Jörg, ich habe da eine etwas andere Rechtsauffassung. Aber solange sich Österreich nicht dazu äußert wird es keine Klärung geben. Aber es ist alles nicht bös gemeint, ich liebe es nur rechtliche Probleme bis ins Kleinste auseinanderzunehmen Ansonsten steht der Name jetzt in der Signatur.
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