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> Vape Zündung - wirklich sinnvoll?, Suche für nen Bekannten Erfahrungswerte
Hansen
Geschrieben am: 04.10.2010, 13:43
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Moin,

das Eingangsthema befaßt sich mit Erfahrung der VAPE und ob der Einbau sinnvoll ist. Das wurde im laufe der Diskussion alles abgeklärt.
Fazit: wer umrüsten möchte soll es tun. Wer nicht, der nicht.
Es ist jedem selbst überlassen.
Unkenntnis und Faulheit, sowie Reichtum führen dann dazu, daß man auf die Vape schwört

Falls ich damit gemeint bin, so muß ich dich enttäuschen. Da ich bis heute 2 S51, 3 KR51 und ein SR 2 total neu aufgebaut habe, scheiden die ersten 2 Punkte ja wohl aus. Und Reichtum; ja, ich hab für alles einen 4 stelligen Betrag hingeblättert. Um alle Simson's vor dem Schrott zu bewahren war mir der Betrag es Wert.
Würde man sich gegenüber sitzen sind solche ,Beleidigungen' tabu aber im Net hinter einem Synonym kann man sich es ja erlauben.

PUNKT!
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pawl
Geschrieben am: 29.06.2011, 19:30
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So , nun gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

was ihr alle nicht bedenkt ist folgendes

"Ach ich hab ne u-zündung und die teile als ersatz hinten drinn"

das soll ne sicherheit sein? diese 0815 richtig schlecht gemachten replikas sind teilweise serienmässig kaputt.
Ich habe jetzt 3 wochen an meiner Schwalbe rumgefummelt das die U zündung mal funktioniert (da sie ab mitte juli mein hauptfahrzeug wird) das ich die schnautze gestrichen voll habe.

Bei meiner Puch gibt es noch qualitäts ersatzteile alla bosch die echte 15-30 jahre ohne einstellen etc laufen, da würde ich sagen, is ne e zündung schwachsinn.
Aber bei den ersatzteilen der schwalbe sach ich nur, raus damit, das zeug ist einfach nur grotten schelcht.
Man kann sie als ersatz bei langen fahren einpacken ok, ist ja klein.
Als hauptzündung will ich die aber nicht.
Schlechte ersatzteile, schneller verschleiß etc.
Ich verstehe auch nicht, warum die Zündeinheit nicht wie bei den alten mofas gegen feuchtigkeit geschützt ist, das ist der grösste feind für warme elektronik.

Wenn man also teilpreise + arbeitszeit + ärger summiert, ist die Vape günstiger.
Und ehe die kaputt geht, geht der zylinder etc kaputt


omg ich bin n totengräber oO
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schwalben-toby
  Geschrieben am: 23.04.2014, 22:22
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Hallo, ich bin eben über diesen Thread gestolpert und habe mir so meine Gedanken gemacht.

Ich habe in meiner KR51/1S auch eine Vape 3 für Schwalbe drinn. Mich überzeugten die große Lichtleistung, die relative Wartungsfreiheit, okay auch sie kann mal kaputt gehen, und die Leistungsreserve auch mal bei längeren Touren ein Navi oder ein Smartfone im Navimodus zu betreiben.

zu dem ganzen Eintragunshickhack habe ich einfach mal folgendes gemacht, ich habe mir den Spaß erlaubt die KFZ Zulassungsstelle Berlin und Magdeburg anzuschreiben, sowie die Dekra Magdeburg.

Und aus Flensburg gab es auch eine Antwort. Jedoch hat das mit Flensburg jemand anderes erfragt.

also hier die Anfragen und Antworten

Anfrage an Flensburg vom Argonaut aus www.schwalbe-forum.de

QUOTE

Meine Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt).
Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir hier bisher, auch gerade von offizieller Seite, hier noch niemand weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ


Antwort aus Flensburg:

Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise ist es auch mir nicht möglich Ihnen eine offizielle Antwort zu geben, weil die Beurteilung im Hinblick auf ein mögliches Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis wegen Veränderung des Fahrzeugs den nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Straßenverkehrsbehörden obliegt. Von hier aus wird die Änderung der Zündspannung als unkritisch gesehen, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sich dadurch nicht verändert. Der von Ihnen genannte Umrüstsatz wurde m. W. auch bereits einmal von der Dekra entsprechend geprüft. Wegen der bleibenden Unsicherheit, empfehle ich Ihnen tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch einen a.a.S. (z.B. Dekra oder Tüv) vornehmen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Herr XXX

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Fahrzeugtechnik

24932 Flensburg


Meine erneute Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX ,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage vom gestrigen Tage.
Die Sachlage, die Sie mir freundlicherweise erläutert haben, erstaunt mich dennoch. Wie kann es sein, dass eine solche Angelegenheit die Hoheiten der Länder betrifft? Im Extremfall würde das bedeuten, dass ein Fahrzeug, welches eine solche Zündanlge beinhaltet, in einem Bundesland zulässig ist, im nächsten aber ohne gültige ABE (und damit ohne Versicherungsschutz!) unterwegs ist?

Ich danke Ihnen erneut für die Bemühungen der Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Antwort aus Flensburg:

Sehr geehrter Herr XYZ,
das sehen Sie genau richtig. Deshalb meine Empfehlung die Änderung eintragen zu lassen, damit dokumentiert ist, dass über die Zulässigkeit bereits im Zuständigkeitsbereich einer Gebietskörperschaft entschieden wurde und nicht eine andere Behörde sich noch einmal aufgerufen fühlt, die Zulässigkeit der Änderung zu bewerten. Ich als Bundesbehörde kann dies auf keinen Fall, weil nach § 22 Abs. 2 StVZO die Zulassungsbehörden dafür zuständig sind. Diese Zuständigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt anzusiedeln wäre auch für die meisten Fälle aus geografischen Gründen nicht Ziel führend.
Mit freundlichen Grüßen
XXX



darauf Aufbauend auf den Text von Argonaut habe ich die KFZ Zulassungsstelle Berlin angeschrieben

QUOTE

Anfrage: 19.03.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt).

Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Durch den Umbau wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht beeinflußt, sprich es bleibt bei den eigetragenen 60 km/h. Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist. Wo wird diese Eingetragen, und welche Kosten entstehen dadurch? Wie handhaben das auch die anderen Bundesländer? Nur für den Fall wenn man eine längere Tour fahren möchte, und dementsprechend mehrere Bundesländer in Deutschland durchquert --> Stichwort Versicherungsschutz.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir bei dem Thema, auch gerade von offizieller Seite vom KBA Flensburg als auch von diversen Simson Ersatzteilhändlern , noch niemand weiterhelfen konnte. Das KBA verwies an die KFZ Zulassungsstelle des Wohnsitzes, das das KBA als Bundesbehörde keine eindeutig verbindliche Auskunft über die Eintragungspflicht geben konnte/möchte.


Mit freundlichen Grüßen



Antwort 20.03.2014 08:28 Uhr

Sehr geehrter Herr,

durch die Umrüstung Ihres Fahrzeuges von einer 6 Volt Anlage auf eine 12 Volt Anlage erlischt
die Betriebserlaubnis nicht. Auch ist eine technische Abnahme durch einen Sachverständigen
einer Prüforganasition nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxx
----------------------------------------------------
1

LandesAmt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Abt. III - Zulassungsbehörde
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin



aus reiner Neugier habe ich noch die KFZ Zulassungsstelle meiner Heimatstadt Magdeburg angemailt, die haben nu gar keine Peilung davon

QUOTE
Stand 02.04.2014

Sehr geehrter Herr ,

eine verbindliche Antwort kann auch ich Ihnen nicht geben. Ich gehe
aber davon aus, da eine Schwalbe nicht zulassungspflichtig ist, sondern
mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sein muss, das die ABE
des Umrüstsatzes beim Fahren mitzuführen ist. Ich möchte Sie jedoch
bitten, sich diesbezüglich an die DEKRA zu wenden. Ich bin mir sicher,
dass Sie dort eine zufriedenstellende Antwort erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
, AgL Kfz-Zulassungsbehörde


und nun die Anfrage an die Dekra Magdeburg
QUOTE
Sehr geehrter Herr

ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt).

Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Durch den Umbau wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht beeinflußt, sprich es bleibt bei den eigetragenen 60 km/h. Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist. Wenn ja, wo wird diese Eingetragen, und welche Kosten entstehen dadurch?

Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir bei dem Thema, auch gerade von offizieller Seite vom KBA Flensburg als auch von diversen Simson Ersatzteilhändlern , noch niemand weiterhelfen konnte. Das KBA verwies an die KFZ Zulassungsstelle des gemeldeten Wohnsitzes, in dem Fall Berlin. Die KFZ Zulassungsstelle in Berlin teilte mir mit, dass die Umrüstung keiner Eintragung in die ABE Bedarf. Zitat:
"durch die Umrüstung Ihres Fahrzeuges von einer 6 Volt Anlage auf eine 12 Volt Anlage erlischt
die Betriebserlaubnis nicht. Auch ist eine technische Abnahme durch einen Sachverständigen einer Prüforganasition nicht erforderlich."
 
Nun habe ich auch die Zulassungsstelle in Magdeburg kontaktiert zu dem Thema, konnte mir jedoch keine Eindeutige Antwort erbringen und verwies mich an die Dekra.

Wie handhaben das auch die anderen Bundesländer? Da man auch längere Touren fahren möchte, und dementsprechend mehrere Bundesländer in Deutschland durchquert --> Stichwort Versicherungsschutz, da das KBA als Bundesbehörde und die Zulassungsstelle Magdeburg keine eindeutig verbindliche Auskunft über die Eintragungspflicht geben konnte/möchte mit dem Verweis das es in der Hand der Bundesländer liegt, und nicht Bundesweit einheitlich geregelt sein könnte.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort
QUOTE
Sehr geehrter Herr 

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat sie mich zu einem Zeitpunkt erreicht, an dem ich gerade einen Urlaub angetreten hatte. Sie können davon ausgehen, dass die Ihnen von der Zulassungsstelle Berlin übermittelte Aussage zutreffend ist. Eine Umrüstung der Bordelektrik von 6V auf 12V ist schon immer zulässig gewesen, ohne dass ein Erlöschen der BE daraus abgeleitet wurde. Auch eine dementsprechende Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
--------------------------------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Fachabteilungsleiter Technische Prüfstelle
NL Magdeburg ,, * (NL-0474)
Am Großen Silberberg 5  * 39130 Magdeburg


Eine Anfrage von Argonaut ging noch an die Zulassungsstelle Niedersachsen
und hier die Antwort
QUOTE
Sehr geehrter Herr XYZ,
die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde kann Ihnen bei dieser technischen Fragestellung leider keine Antwort geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen technischen Sachverständigen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Landeshauptstadt Hannover

FB Recht und Ordnung

Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde



Fazit aus der ganzen Sache die die einen Plan davon haben sollten haben ihn meistens nicht. Flensburg wollte und will sich nicht festnageln lassen. Einzig aus Berlin und Dekra Magdeburg kamen verwertbare Antworten.

meinen persönlichen Schriftverkehr habe ich meiner ABE beigelegt. Sollte einer der Ordnungshüter in Grün oder Blau ein Problem haben, kann ich reinen Gewissens sagen, ich habe mich informiert, hier sind die Schriftverkehre und bin damit meiner Bürgerpflicht, mich zu informieren, nachgekommen. Mehr kann ich nicht tun, den Rest sollen andere Instanzen klären.

Viele Grüße
Tobias
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 23.04.2014, 23:01
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Die Antwort auf deine Frage kannst du dir leicht selbst beantworten. Dazu brauchst du keine Behörden, sondern musst einfach in die gültigen Gesetze schauen.

Die für diese Sache wichtigen Paragraphen sind der Paragraph 19, 20 und 22a StVZO. Im 22a ist auch ganz klar geregelt, dass alle Teile die an zulassungspflichtigen aber auch an zulassungsfreien Fahrzeugen verbaut werden sollen einer Erlaubnis und Prüfung bedürfen.


Hast du eine gültige deutsche ABE zu der Vape darfst du Sie einbauen und musst die ABE mitführen.

Hat die VAPE nur ein Teilegutachten, muss Sie vom TÜV etc. abgenommen und eingetragen werden.

Hast du nichts, musst du auch zur Prüfstelle und musst eine Einzelabnahme machen lassen bzw. kann dir die Abnahme verweigert werden.

Gruß Jörg


--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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docralle
Geschrieben am: 24.04.2014, 06:55
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Aha, also bei meinem Neuaufbau habe ich mich nun und weil es vorhanden ist, für die EMZA entschieden. Nicht nur das, es kamen auch die Komponenten rein, welche auch am Roller Dienst tuen, also 12V ELBA (motifiziert wegen Blinker) und die komplette Lichtanlage! Und das in einem M53 in der KR51/1. Im Prinzip ein 12V-Umbau, wie es auch zu DDR-Zeiten passiert sein könnte, in der Praxis nur am PKW Trabant durchgeführt wurde.

Ich habe es mal in den einschlägigen Shops durchgerechnet, EMZA und VAPE nehmen sich im Preis nicht viel, nur die VAPE wird als Rundumsorglos-Komplettpaket angeboten, die EMZA muß man sich zusammensuchen! Ohne Leuchtmittel, aber mit EWR bin ich auf rund 184 € gekommen.

Für N-Besitzer währe wegen der Wartungsfreiheit eigentlich die EMZA besser geeignet, da die EWR die Möglichkeit einer Tagfahrschaltung bietet. Man kann aber auch nur die EMZA einsetzen, Dioden zur Überbrückung des Lichtschalters, was auch das Licht tagsüber sichtbar macht, dabei das Glühobst schont. Allerdings als Spulen 2mal die Bremslichtspulen bei 6v oder richtig Licht mit 12V40W und 12V21W.

Da hier angebrachtwurde, Reserven zum Betreiben eines Navis, dem argument kann ich leider nicht folgen. Gelegendlich versorge ich ein Funkgerät nebst APRS-Dongle über die Zigarettenanzünderdose am Roller, nur ich habe immernoch die orginale EMZA drinne wie sie 1987 verbaut wurde. Es hängt einzig und allein von der Batterie (da bevorzuge ich Bosch) ab.


--------------------
Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
Mein Fuhrpark:

SR 50 CE (neues Projekt)

Meine 51er

1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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Auxburger
Geschrieben am: 24.04.2014, 10:35
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@Simsonsammler: Ständige Wiederholung macht's nicht richtiger. Bei Fahrzeugen mit EZ vor 2001 unterliegt die innere Elektrik KEINEN Zulassungsvorschriften; eine (zulassungspflichtige) Änderung der Lichtanlage findet hier ebenfalls nicht statt. Die von schwalben-toby eingeholten Auskünfte bestätigen diese - längst vielfach bestätigte und von dir immer noch ignorierte - Rechtslage.

Das gilt sowohl für die EMZA als auch für die VAPE - insofern also erstmal fröhliches Umbauen.

Was aber sehr wohl zu beachten ist: Wenn man z.B. den Scheinwerfer 15W gegen einen 35W wechselt, dann muss DER den aktuellen Vorschriften entsprechen. Der Birnenspar-Trick der EMZA ist z.B. heute so nicht mehr erlaubt - wenn man ihn neu einbaut. Im Altbestand darf das natürlich so bleiben.

Peter


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 24.04.2014, 10:48
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Die eingeholten Auskünfte bieten keinerlei verbindliche Rechtssicherheit, die gültigen Gesetze allerdings schon. Aber jeder kann ja tun, was er für richtig hält.

Ich finde hier ist eindeutig der Hersteller dieser Zündanlagen gefordert hier ein für alle Mal für Rechtssicherheit zu sorgen.

Gruß Jörg


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Fahrrad-Wahn
Geschrieben am: 24.04.2014, 23:19
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 24.04.2014, 11:48)
Die eingeholten Auskünfte bieten keinerlei verbindliche Rechtssicherheit, die gültigen Gesetze allerdings schon. Aber jeder kann ja tun, was er für richtig hält.

Ich finde hier ist eindeutig der Hersteller dieser Zündanlagen gefordert hier ein für alle Mal für Rechtssicherheit zu sorgen.

Gruß Jörg

Aber was soll man denn dann als gewissenhafter VAPE-Fahrer tun, wenn einem niemand so richtig sagen kann, was man tun soll.
Google hat gesagt, dass bereits einige versucht haben ihre VAPE eintragen zu lassen und an (vielleicht) unwissenden Prüfern scheiterten, die dafür keine Notwendigkeit sahen.

Deinen zweiten Absatz kann ich nur unterstreichen.

In Paragraph 22a ist übrigens nicht gesagt, dass ALLE Teile geprüft sein müssen. Lediglich die darin aufgeführten Teile/Einheiten/Einrichtungen. Von einer Zündanlage hab ich dort nichts gelesen. Nur eine Lichtmaschine konnte ich finden. hmm.gif


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... sagt Hannes!

Ich bin nur ein Mann, doch auch ich hab Gefühle.
Ich gebe gern zu, es sind nicht so viele.
Wenn ich durchzählen müsste: es sind ungefähr 3
aber Wut und Hass sind dabei!


75er KR 51/1 K
79er S 50 B 1 (Fragment)
85er S 51 B 1-4 (NVA Umbau)
92er Honda CB seven fifty (rollende Restauration)
div. Fahrräder von Möve, Mifa, Diamant, NSU
http://fahrrad-wahn.de.tl/Start.htm
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MAWfreund
Geschrieben am: 25.04.2014, 04:35
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Ich versteh das ganze nich, einbauen und fertig wink.gif. Ich hab mir nie den Kopf gemacht und werde das auch nicht tun, ist ja nur ne Zündung und keine Veränderung in dem Sinne wie zB mehr ccm. Die alten Zündungen wachsen nicht auf Bäumen und werden seltener im guten Zustand, wenn sie funktionieren ok, ich hab im S50 auch eine drin und in der MZ und ich lass sie auch drin, aber im SR1 hab ich umgerüstet weil es besser war. Es sollte jeder selber entscheiden. Zumal ich selbst Prüver kenne die auch sagen das die Zündanlage selbst keiner Prüfung bedarf im Gegensatz zu anderen Scheinwerfern, oder anderen technischen Veränderungen der Substanz.


--------------------
DDR Mopeds und Motorräder
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von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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enrico-82
Geschrieben am: 25.04.2014, 06:57
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Morgen smile.gif

also Tobi - dem ich es damals verbaut habe hat seine Schwalbe dann verkauft.

Aber alles in allem bin ich momentan ganz bei Maiks Sichtweise:
Falls meine S51 mal streikt und es liegt an der Zündung kommt die Vape rein - bei den bisher angebotenen Ersatzteilen für U Zündungen ist es leider kein Wunder warum viele damit Probleme haben.

Ein Bekannter TÜV Prüfling sagte mir auch - verbaus und fahre.

Ganz klar ist der Hersteller in der Pflicht - aber der denkt sich auch: es geht ja auch ohne!


--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
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kradschütze
Geschrieben am: 25.04.2014, 08:01
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Die Lichtmaschine ist selbst kein eintragungspflichtiges Teil. Sie muss nur in der Lage sein, zugelassene Leuchtmittel ausreichend mit Strom zu versorgen.

Seinen neuen Sitzbankbezug oder den Schlüsselanhänger lässt man doch auch nicht eintragen.

Im schlimmsten Fall leitet man ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, welches aber mit Sicherheit im Sande verläuft.


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Gruß, Sven
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