Vape Zündung - wirklich sinnvoll?, Suche für nen Bekannten Erfahrungswerte
pawl |
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So , nun gebe ich auch mal meinen Senf dazu.
was ihr alle nicht bedenkt ist folgendes
"Ach ich hab ne u-zündung und die teile als ersatz hinten drinn"
das soll ne sicherheit sein? diese 0815 richtig schlecht gemachten replikas sind teilweise serienmässig kaputt. Ich habe jetzt 3 wochen an meiner Schwalbe rumgefummelt das die U zündung mal funktioniert (da sie ab mitte juli mein hauptfahrzeug wird) das ich die schnautze gestrichen voll habe.
Bei meiner Puch gibt es noch qualitäts ersatzteile alla bosch die echte 15-30 jahre ohne einstellen etc laufen, da würde ich sagen, is ne e zündung schwachsinn. Aber bei den ersatzteilen der schwalbe sach ich nur, raus damit, das zeug ist einfach nur grotten schelcht. Man kann sie als ersatz bei langen fahren einpacken ok, ist ja klein. Als hauptzündung will ich die aber nicht. Schlechte ersatzteile, schneller verschleiß etc. Ich verstehe auch nicht, warum die Zündeinheit nicht wie bei den alten mofas gegen feuchtigkeit geschützt ist, das ist der grösste feind für warme elektronik.
Wenn man also teilpreise + arbeitszeit + ärger summiert, ist die Vape günstiger. Und ehe die kaputt geht, geht der zylinder etc kaputt
omg ich bin n totengräber oO
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schwalben-toby |
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Hallo, ich bin eben über diesen Thread gestolpert und habe mir so meine Gedanken gemacht.
Ich habe in meiner KR51/1S auch eine Vape 3 für Schwalbe drinn. Mich überzeugten die große Lichtleistung, die relative Wartungsfreiheit, okay auch sie kann mal kaputt gehen, und die Leistungsreserve auch mal bei längeren Touren ein Navi oder ein Smartfone im Navimodus zu betreiben.
zu dem ganzen Eintragunshickhack habe ich einfach mal folgendes gemacht, ich habe mir den Spaß erlaubt die KFZ Zulassungsstelle Berlin und Magdeburg anzuschreiben, sowie die Dekra Magdeburg.
Und aus Flensburg gab es auch eine Antwort. Jedoch hat das mit Flensburg jemand anderes erfragt.
also hier die Anfragen und Antworten
Anfrage an Flensburg vom Argonaut aus www.schwalbe-forum.de
QUOTE | Meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie. Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt). Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist. Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir hier bisher, auch gerade von offizieller Seite, hier noch niemand weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen XYZ
Antwort aus Flensburg:
Sehr geehrter Herr XYZ, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bedauerlicherweise ist es auch mir nicht möglich Ihnen eine offizielle Antwort zu geben, weil die Beurteilung im Hinblick auf ein mögliches Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis wegen Veränderung des Fahrzeugs den nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Straßenverkehrsbehörden obliegt. Von hier aus wird die Änderung der Zündspannung als unkritisch gesehen, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sich dadurch nicht verändert. Der von Ihnen genannte Umrüstsatz wurde m. W. auch bereits einmal von der Dekra entsprechend geprüft. Wegen der bleibenden Unsicherheit, empfehle ich Ihnen tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch einen a.a.S. (z.B. Dekra oder Tüv) vornehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Herr XXX
Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Fahrzeugtechnik
24932 Flensburg
Meine erneute Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX , vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage vom gestrigen Tage. Die Sachlage, die Sie mir freundlicherweise erläutert haben, erstaunt mich dennoch. Wie kann es sein, dass eine solche Angelegenheit die Hoheiten der Länder betrifft? Im Extremfall würde das bedeuten, dass ein Fahrzeug, welches eine solche Zündanlge beinhaltet, in einem Bundesland zulässig ist, im nächsten aber ohne gültige ABE (und damit ohne Versicherungsschutz!) unterwegs ist?
Ich danke Ihnen erneut für die Bemühungen der Antwort. Mit freundlichen Grüßen
XYZ
Antwort aus Flensburg:
Sehr geehrter Herr XYZ, das sehen Sie genau richtig. Deshalb meine Empfehlung die Änderung eintragen zu lassen, damit dokumentiert ist, dass über die Zulässigkeit bereits im Zuständigkeitsbereich einer Gebietskörperschaft entschieden wurde und nicht eine andere Behörde sich noch einmal aufgerufen fühlt, die Zulässigkeit der Änderung zu bewerten. Ich als Bundesbehörde kann dies auf keinen Fall, weil nach § 22 Abs. 2 StVZO die Zulassungsbehörden dafür zuständig sind. Diese Zuständigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt anzusiedeln wäre auch für die meisten Fälle aus geografischen Gründen nicht Ziel führend. Mit freundlichen Grüßen XXX
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darauf Aufbauend auf den Text von Argonaut habe ich die KFZ Zulassungsstelle Berlin angeschrieben
QUOTE | Anfrage: 19.03.2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie. Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt).
Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Durch den Umbau wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht beeinflußt, sprich es bleibt bei den eigetragenen 60 km/h. Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist. Wo wird diese Eingetragen, und welche Kosten entstehen dadurch? Wie handhaben das auch die anderen Bundesländer? Nur für den Fall wenn man eine längere Tour fahren möchte, und dementsprechend mehrere Bundesländer in Deutschland durchquert --> Stichwort Versicherungsschutz.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir bei dem Thema, auch gerade von offizieller Seite vom KBA Flensburg als auch von diversen Simson Ersatzteilhändlern , noch niemand weiterhelfen konnte. Das KBA verwies an die KFZ Zulassungsstelle des Wohnsitzes, das das KBA als Bundesbehörde keine eindeutig verbindliche Auskunft über die Eintragungspflicht geben konnte/möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort 20.03.2014 08:28 Uhr
Sehr geehrter Herr,
durch die Umrüstung Ihres Fahrzeuges von einer 6 Volt Anlage auf eine 12 Volt Anlage erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Auch ist eine technische Abnahme durch einen Sachverständigen einer Prüforganasition nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
xxxxxxxx ---------------------------------------------------- 1
LandesAmt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Abt. III - Zulassungsbehörde Ferdinand-Schultze-Str. 55 13055 Berlin
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aus reiner Neugier habe ich noch die KFZ Zulassungsstelle meiner Heimatstadt Magdeburg angemailt, die haben nu gar keine Peilung davon
QUOTE | Stand 02.04.2014
Sehr geehrter Herr ,
eine verbindliche Antwort kann auch ich Ihnen nicht geben. Ich gehe aber davon aus, da eine Schwalbe nicht zulassungspflichtig ist, sondern mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnet sein muss, das die ABE des Umrüstsatzes beim Fahren mitzuführen ist. Ich möchte Sie jedoch bitten, sich diesbezüglich an die DEKRA zu wenden. Ich bin mir sicher, dass Sie dort eine zufriedenstellende Antwort erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen , AgL Kfz-Zulassungsbehörde |
und nun die Anfrage an die Dekra Magdeburg
QUOTE | Sehr geehrter Herr
ich wende mich heute mit einer Frage, ein Fahrzeug der Firma Simson betreffend, an Sie. Wie Ihnen sicher bekannt ist, bieten etliche Hersteller inzwischen elektronische Zündanlagen in Verbindung mit Umrüstsätzen auf 12 V Bordelektrik an (als Beispiel seien die VAPE-Zündungen genannt).
Meine Frage betrifft die Zulässigkeit dieses Umbaus. Gibt es, nach einer Umrüstung auf eine solche Zündung, Schwierigkeiten, die die ABE des Fahrzeugs als solches betreffen? Durch den Umbau wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht beeinflußt, sprich es bleibt bei den eigetragenen 60 km/h. Weiter würde ich gern wissen, ob eine solche Umrüstung Eintragungspflichtig ist. Wenn ja, wo wird diese Eingetragen, und welche Kosten entstehen dadurch?
Ich würde mich über eine Antwort freuen, da mir bei dem Thema, auch gerade von offizieller Seite vom KBA Flensburg als auch von diversen Simson Ersatzteilhändlern , noch niemand weiterhelfen konnte. Das KBA verwies an die KFZ Zulassungsstelle des gemeldeten Wohnsitzes, in dem Fall Berlin. Die KFZ Zulassungsstelle in Berlin teilte mir mit, dass die Umrüstung keiner Eintragung in die ABE Bedarf. Zitat: "durch die Umrüstung Ihres Fahrzeuges von einer 6 Volt Anlage auf eine 12 Volt Anlage erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Auch ist eine technische Abnahme durch einen Sachverständigen einer Prüforganasition nicht erforderlich." Nun habe ich auch die Zulassungsstelle in Magdeburg kontaktiert zu dem Thema, konnte mir jedoch keine Eindeutige Antwort erbringen und verwies mich an die Dekra.
Wie handhaben das auch die anderen Bundesländer? Da man auch längere Touren fahren möchte, und dementsprechend mehrere Bundesländer in Deutschland durchquert --> Stichwort Versicherungsschutz, da das KBA als Bundesbehörde und die Zulassungsstelle Magdeburg keine eindeutig verbindliche Auskunft über die Eintragungspflicht geben konnte/möchte mit dem Verweis das es in der Hand der Bundesländer liegt, und nicht Bundesweit einheitlich geregelt sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort
QUOTE | Sehr geehrter Herr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat sie mich zu einem Zeitpunkt erreicht, an dem ich gerade einen Urlaub angetreten hatte. Sie können davon ausgehen, dass die Ihnen von der Zulassungsstelle Berlin übermittelte Aussage zutreffend ist. Eine Umrüstung der Bordelektrik von 6V auf 12V ist schon immer zulässig gewesen, ohne dass ein Erlöschen der BE daraus abgeleitet wurde. Auch eine dementsprechende Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. -------------------------------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH Fachabteilungsleiter Technische Prüfstelle NL Magdeburg ,, * (NL-0474) Am Großen Silberberg 5 * 39130 Magdeburg
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Eine Anfrage von Argonaut ging noch an die Zulassungsstelle Niedersachsen und hier die Antwort
QUOTE | Sehr geehrter Herr XYZ, die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde kann Ihnen bei dieser technischen Fragestellung leider keine Antwort geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen technischen Sachverständigen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Landeshauptstadt Hannover
FB Recht und Ordnung
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
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Fazit aus der ganzen Sache die die einen Plan davon haben sollten haben ihn meistens nicht. Flensburg wollte und will sich nicht festnageln lassen. Einzig aus Berlin und Dekra Magdeburg kamen verwertbare Antworten.
meinen persönlichen Schriftverkehr habe ich meiner ABE beigelegt. Sollte einer der Ordnungshüter in Grün oder Blau ein Problem haben, kann ich reinen Gewissens sagen, ich habe mich informiert, hier sind die Schriftverkehre und bin damit meiner Bürgerpflicht, mich zu informieren, nachgekommen. Mehr kann ich nicht tun, den Rest sollen andere Instanzen klären.
Viele Grüße Tobias
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docralle |
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Aha, also bei meinem Neuaufbau habe ich mich nun und weil es vorhanden ist, für die EMZA entschieden. Nicht nur das, es kamen auch die Komponenten rein, welche auch am Roller Dienst tuen, also 12V ELBA (motifiziert wegen Blinker) und die komplette Lichtanlage! Und das in einem M53 in der KR51/1. Im Prinzip ein 12V-Umbau, wie es auch zu DDR-Zeiten passiert sein könnte, in der Praxis nur am PKW Trabant durchgeführt wurde.
Ich habe es mal in den einschlägigen Shops durchgerechnet, EMZA und VAPE nehmen sich im Preis nicht viel, nur die VAPE wird als Rundumsorglos-Komplettpaket angeboten, die EMZA muß man sich zusammensuchen! Ohne Leuchtmittel, aber mit EWR bin ich auf rund 184 € gekommen.
Für N-Besitzer währe wegen der Wartungsfreiheit eigentlich die EMZA besser geeignet, da die EWR die Möglichkeit einer Tagfahrschaltung bietet. Man kann aber auch nur die EMZA einsetzen, Dioden zur Überbrückung des Lichtschalters, was auch das Licht tagsüber sichtbar macht, dabei das Glühobst schont. Allerdings als Spulen 2mal die Bremslichtspulen bei 6v oder richtig Licht mit 12V40W und 12V21W.
Da hier angebrachtwurde, Reserven zum Betreiben eines Navis, dem argument kann ich leider nicht folgen. Gelegendlich versorge ich ein Funkgerät nebst APRS-Dongle über die Zigarettenanzünderdose am Roller, nur ich habe immernoch die orginale EMZA drinne wie sie 1987 verbaut wurde. Es hängt einzig und allein von der Batterie (da bevorzuge ich Bosch) ab.
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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Fahrrad-Wahn |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 24.04.2014, 11:48) | Die eingeholten Auskünfte bieten keinerlei verbindliche Rechtssicherheit, die gültigen Gesetze allerdings schon. Aber jeder kann ja tun, was er für richtig hält.
Ich finde hier ist eindeutig der Hersteller dieser Zündanlagen gefordert hier ein für alle Mal für Rechtssicherheit zu sorgen.
Gruß Jörg |
Aber was soll man denn dann als gewissenhafter VAPE-Fahrer tun, wenn einem niemand so richtig sagen kann, was man tun soll. Google hat gesagt, dass bereits einige versucht haben ihre VAPE eintragen zu lassen und an (vielleicht) unwissenden Prüfern scheiterten, die dafür keine Notwendigkeit sahen. Deinen zweiten Absatz kann ich nur unterstreichen. In Paragraph 22a ist übrigens nicht gesagt, dass ALLE Teile geprüft sein müssen. Lediglich die darin aufgeführten Teile/Einheiten/Einrichtungen. Von einer Zündanlage hab ich dort nichts gelesen. Nur eine Lichtmaschine konnte ich finden.
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enrico-82 |
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Morgen  also Tobi - dem ich es damals verbaut habe hat seine Schwalbe dann verkauft. Aber alles in allem bin ich momentan ganz bei Maiks Sichtweise: Falls meine S51 mal streikt und es liegt an der Zündung kommt die Vape rein - bei den bisher angebotenen Ersatzteilen für U Zündungen ist es leider kein Wunder warum viele damit Probleme haben. Ein Bekannter TÜV Prüfling sagte mir auch - verbaus und fahre. Ganz klar ist der Hersteller in der Pflicht - aber der denkt sich auch: es geht ja auch ohne!
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