TÜV für Fahrzeuge der Klasse M ab 2018, der EU und möchtegern Sportlern sei Dank
enrico-82 |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7031
Mitgliedsnummer.: 1445
Mitglied seit: 05.08.2008

|
Hallo Forum, wir ich über Schwalbennest, da lese ich ab und zu quer, erfahren ahbe soll wohl 2018 der TÜV für unsere (und unzählige andere) Mopeds kommen. Eventuell kann ja hallo-stege hier auch etwas dazu schreiben wie das ganze aussehen könnte (Plakette am Fahrzeug oder gar Kennzeichen für unsere Moped). Für mich ist dies ein logischer Schritt wenn ich sehe was alles auf den Straßen rumgurgt. letztens hat mich so ein Plaste WC völlig lässig bei 65km/h überholt... ganz zu schweigen von den schlecht gewarten Buden. Einzigst der Punkt "Kosten" ist für mich zu heftig  , sonst sollte ja eigentlich jedes Moped den TÜV bestehen können welches ab und zu mal gewartet wird und auch im Alltag oder am WE bewegt wird - ich bin mir sicher da achtet jeder selber darauf
--------------------
|
|
|
mulchhüpfer |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2854
Mitgliedsnummer.: 3839
Mitglied seit: 16.09.2010

|
Ich vermute auch dass die Schwierigkeiten haben werden, das durchzusetzen. Da wirds viel Zank und Mauschelei geben, bis das wirklich akzeptiert wird.
Ich finde es deshalb überflüssig, weil die Polizei sowieso immer ein scharfes Auge auf Mopedfahrer wirft, und wenn das Teil verbastelt oder fragwürdig aussieht, wird man sehr schnell ausm Verkehr gezogen. Das wieß jeder, der die Sitzbank seines S51 schon mal 5° stärker nach oben gebogen hat als zulässig... Was soll da ein TÜV bringen, außer Bürokratie und Kosten? Ich bin mir sicher dass sich die TÜV-Prüfer die Mopeds nicht so haargenau anschauen, als das da viel verborgenes Aufgedeckt wird. Ich seh doch wies beim TÜV für meinen Sperber lief "ach, das kleine Ding braucht auch TÜV!? (amüsierter Gesichtsausdruck). na gib mal her das Teil, fährts denn? aha ok, und Blinker gehn anscheinend auch. Na denn, das wärs. 60 € bitte. "
--------------------
|
|
|
NorbertE |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 14959
Mitgliedsnummer.: 211
Mitglied seit: 05.02.2006

|
Ich glaub schon, dass "die" das irgendwann einführen. Genau wie die PKW-Maut. Auch die wird kommen. Das Procedere ist immer das Gleiche: Ganz zufällig kommt der eigentliche Gedanke an die Öffentlichkeit, man diskutiert es jahrelang, Jeder ist dagegen und irgendwann-schwups- haben wir ein Gesetz. Wir wussten ja, dass es sowieso kommt... Bei Oldtimern finde ich es wenig sinnvoll, da ich keinen Oldifan kenne, der mit einem Schrotthaufen durch die Gegend fährt. Das ein PKW Bj. 1930 mit Simplexbremsen die Bremsverzögerung nicht erreicht, dürfte wohl klar sein. Der wird aber entsprechend gefahren! Bei den Chinaböllern seh ichs noch ein. Da kurven manch tolle Dinger rum. Es gibt da auch ganz intressante Gesetze und Verordnungen: Meine 3-Kantfeile ist eine sog. sfAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine). Für die in den alten Unterlagen angegeben max. 20 km/h brauch ich kein Kennzeichen, steuerfrei, nur versichert muss es sein. Dazu muss (Versicherung vorausgesetzt) auf der linken Fahrzeugseite dauerhaft der Halter beschriftet sein (Name, Adresse). Und eigentlich bräuchte ich eine Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis. Ist mir bisher nicht gelungen, die zu bekommen. Kein Mensch kennt sich richtig aus und die Aussagen von Polizei und diversen Dekra und TÜV-Leuten widersprechen sich. Das Teil hat z.B. orginal keine Blinker. Licht vorne und hinten+Bremslicht. Das Abbiegen könne man mit Kelle signalisieren. Blinker braucht es nicht, jedoch eine Warnblinkanlage. Als ich das hörte (DEKRA), hab ich mich hingesetzt, ein gepflegtes Jever getrunken, an meinem Verstand gezweifelt und festgelegt, dass ich in meinem nächsten Leben Gutachter werde.
--------------------
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
|
|
|
NorbertE |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 14959
Mitgliedsnummer.: 211
Mitglied seit: 05.02.2006

|
Thorsten, danke für diesen Tip. Ich hab damit jedoch ein Problem: Die letzte gültige Fassung der Pferdekutschenverordnung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1932 schreibt für diesen Fall vor: grüne Seite der Kelle nach vorn, Rote nach hinten. Dann kam der Adolf und die habens geändert. Andersrum. Dann kamen die Kommunisten und die habens wieder geändert. Andersrum. Dann kam die BRD-Gmbh und die haben das mit den 2 Kellen für den Gefahrenfall eingeführt, weil Lobbyisten aus der Kellenindustrie das durchgedrückt haben. Auch das war streng geregelt: Rot nach hinten, Grün nach vorn. Jetzt haben wir die EU. Auch dort sitzen Lobbyisten der Kellenindustrie. Erst war es so, wie zu BRD-Zeiten. Dann irgendwann, mit der 127. Änderungsmitteilung zur europäischen Kellenverordnung wurde es wieder andersrum. Zwischendurch musste man im Gefahrenfall sogar beide Kellen abwechselnd hoch und runter halten. Dann kam noch erschwerend hinzu, dass die rechte Kelle Rot nach vorn zu sein hatte und die Linke grün nach vorne. Der Hit war aber dann, als man die Kellen bei hoch und runter auch noch drehen musste. Erst gestern habe ich erfahren, dass man darüber spricht, 4 Kellen per Verordnung einzuführen. Das schliesst natürlich das Führen eines einsitzigen KFZ aus, den kein normaler EU-Angehöriger hat 4 Arme. Man kann, auch das habe ich unter der Hand gehört, sich aber eines mitfahrenden Griechens bedienen. Soll steuerfrei sein. Portugiesen, Italienerinnen und Spanier sind auch im Gespräch...
--------------------
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
|
|
|
SRWolf |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 645
Mitgliedsnummer.: 5146
Mitglied seit: 24.01.2012

|
QUOTE (NorbertE @ 19.07.2013, 15:04) | Thorsten, danke für diesen Tip.
Ich hab damit jedoch ein Problem: Die letzte gültige Fassung der Pferdekutschenverordnung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1932 schreibt für diesen Fall vor: grüne Seite der Kelle nach vorn, Rote nach hinten. Dann kam der Adolf und die habens geändert. Andersrum. Dann kamen die Kommunisten und die habens wieder geändert. Andersrum. Dann kam die BRD-Gmbh und die haben das mit den 2 Kellen für den Gefahrenfall eingeführt, weil Lobbyisten aus der Kellenindustrie das durchgedrückt haben. Auch das war streng geregelt: Rot nach hinten, Grün nach vorn.
Jetzt haben wir die EU. Auch dort sitzen Lobbyisten der Kellenindustrie. Erst war es so, wie zu BRD-Zeiten. Dann irgendwann, mit der 127. Änderungsmitteilung zur europäischen Kellenverordnung wurde es wieder andersrum. Zwischendurch musste man im Gefahrenfall sogar beide Kellen abwechselnd hoch und runter halten. Dann kam noch erschwerend hinzu, dass die rechte Kelle Rot nach vorn zu sein hatte und die Linke grün nach vorne. Der Hit war aber dann, als man die Kellen bei hoch und runter auch noch drehen musste. Erst gestern habe ich erfahren, dass man darüber spricht, 4 Kellen per Verordnung einzuführen. Das schliesst natürlich das Führen eines einsitzigen KFZ aus, den kein normaler EU-Angehöriger hat 4 Arme. Man kann, auch das habe ich unter der Hand gehört, sich aber eines mitfahrenden Griechens bedienen. Soll steuerfrei sein. Portugiesen, Italienerinnen und Spanier sind auch im Gespräch... |
Hab gerade vor lachen, Traenen in den Augen.
--------------------
MfG Wolfgang
Übe dich in den Dingen an denen du verzweifelst. (Markus Aurelius)
SR1 1956 SR2E 1963
|
|
|
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|