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> TÜV für Fahrzeuge der Klasse M ab 2018, der EU und möchtegern Sportlern sei Dank
enrico-82
Geschrieben am: 17.07.2013, 10:08
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Hallo Forum,

wir ich über Schwalbennest, da lese ich ab und zu quer, erfahren ahbe soll wohl 2018 der TÜV für unsere (und unzählige andere) Mopeds kommen.

Eventuell kann ja hallo-stege hier auch etwas dazu schreiben wie das ganze aussehen könnte (Plakette am Fahrzeug oder gar Kennzeichen für unsere Moped).

Für mich ist dies ein logischer Schritt wenn ich sehe was alles auf den Straßen rumgurgt. letztens hat mich so ein Plaste WC völlig lässig bei 65km/h überholt...
ganz zu schweigen von den schlecht gewarten Buden.

Einzigst der Punkt "Kosten" ist für mich zu heftig rolleyes.gif , sonst sollte ja eigentlich jedes Moped den TÜV bestehen können welches ab und zu mal gewartet wird und auch im Alltag oder am WE bewegt wird - ich bin mir sicher da achtet jeder selber darauf wink.gif


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Viele Grüße,
Enno


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schwalbe rider
Geschrieben am: 17.07.2013, 11:38
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Auf der Einen Seite wollen die wieder an unser Geld aber auf der Anderen wäre es warscheinlich echt nicht Verkehrt hmm.gif
Bremsen, defekte Lager (Lenkkopflager!), Bowdenzüge, ...
Vernachlässigen soo viele mad.gif Und wenn man was Sagt bekommt man nur die Antwort "Es Fährt na und?" ...
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 17.07.2013, 16:43
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Diesen Quatsch in ähnlicher Form haben wir doch jedes Jahr im Sommer! Das ist das politische Sommerloch, da fällt denen wieder allerhand Sch**** ein, weil ihnen die Hitze zu Kopf steigt!

Dieser Käse verschindet so schnell wieder in der Versenkung wie alle anderen derart dummen Einfälle.

Geschweigedenn wäre das Ganze doch garnicht umsetzbar und keiner würde sich mehr einen Roller kaufen! Da macht doch die Wirtschaft garnicht mit.

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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hallo-stege
Geschrieben am: 17.07.2013, 17:40
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@Jörg,

das ganze ist seit etwa einem Jahr in der heissen Phase und inzwischen leider in einem Stadium, wo es mehr als Quatsch ist ...

Gruss von Frank


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MAWfreund
Geschrieben am: 18.07.2013, 23:00
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Glaub ich nicht drann...und wenn fahr ich eben weiter ohne.
Verbieten lass ich mir da nicht's.


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DDR Mopeds und Motorräder
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von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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mulchhüpfer
Geschrieben am: 19.07.2013, 09:58
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Ich vermute auch dass die Schwierigkeiten haben werden, das durchzusetzen. Da wirds viel Zank und Mauschelei geben, bis das wirklich akzeptiert wird.

Ich finde es deshalb überflüssig, weil die Polizei sowieso immer ein scharfes Auge auf Mopedfahrer wirft, und wenn das Teil verbastelt oder fragwürdig aussieht, wird man sehr schnell ausm Verkehr gezogen. Das wieß jeder, der die Sitzbank seines S51 schon mal 5° stärker nach oben gebogen hat als zulässig... Was soll da ein TÜV bringen, außer Bürokratie und Kosten?
Ich bin mir sicher dass sich die TÜV-Prüfer die Mopeds nicht so haargenau anschauen, als das da viel verborgenes Aufgedeckt wird. Ich seh doch wies beim TÜV für meinen Sperber lief "ach, das kleine Ding braucht auch TÜV!? (amüsierter Gesichtsausdruck). na gib mal her das Teil, fährts denn? aha ok, und Blinker gehn anscheinend auch. Na denn, das wärs. 60 € bitte. "


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NorbertE
Geschrieben am: 19.07.2013, 10:04
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Ich glaub schon, dass "die" das irgendwann einführen. Genau wie die PKW-Maut. Auch die wird kommen.

Das Procedere ist immer das Gleiche: Ganz zufällig kommt der eigentliche Gedanke an die Öffentlichkeit, man diskutiert es jahrelang, Jeder ist dagegen und irgendwann-schwups- haben wir ein Gesetz. Wir wussten ja, dass es sowieso kommt... wink.gif

Bei Oldtimern finde ich es wenig sinnvoll, da ich keinen Oldifan kenne, der mit einem Schrotthaufen durch die Gegend fährt. Das ein PKW Bj. 1930 mit Simplexbremsen die Bremsverzögerung nicht erreicht, dürfte wohl klar sein. Der wird aber entsprechend gefahren!

Bei den Chinaböllern seh ichs noch ein. Da kurven manch tolle Dinger rum. laugh.gif

Es gibt da auch ganz intressante Gesetze und Verordnungen: Meine 3-Kantfeile ist eine sog. sfAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine). Für die in den alten Unterlagen angegeben max. 20 km/h brauch ich kein Kennzeichen, steuerfrei, nur versichert muss es sein. Dazu muss (Versicherung vorausgesetzt) auf der linken Fahrzeugseite dauerhaft der Halter beschriftet sein (Name, Adresse). Und eigentlich bräuchte ich eine Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis. Ist mir bisher nicht gelungen, die zu bekommen. Kein Mensch kennt sich richtig aus und die Aussagen von Polizei und diversen Dekra und TÜV-Leuten widersprechen sich.

Das Teil hat z.B. orginal keine Blinker. Licht vorne und hinten+Bremslicht. Das Abbiegen könne man mit Kelle signalisieren. Blinker braucht es nicht, jedoch eine Warnblinkanlage.
Als ich das hörte (DEKRA), hab ich mich hingesetzt, ein gepflegtes Jever getrunken, an meinem Verstand gezweifelt und festgelegt, dass ich in meinem nächsten Leben Gutachter werde. laugh.gif


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boerdy61
Geschrieben am: 19.07.2013, 11:05
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Du brauchst zwei Kellen, die du gleichzeitig mit beiden Armen hoch und runter hälst. Bis die Gefahr vorbei ist...


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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NorbertE
Geschrieben am: 19.07.2013, 14:04
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Thorsten, danke für diesen Tip. thumbsup.gif laugh.gif

Ich hab damit jedoch ein Problem: Die letzte gültige Fassung der Pferdekutschenverordnung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1932 schreibt für diesen Fall vor: grüne Seite der Kelle nach vorn, Rote nach hinten. Dann kam der Adolf und die habens geändert. Andersrum.
Dann kamen die Kommunisten und die habens wieder geändert. Andersrum.
Dann kam die BRD-Gmbh und die haben das mit den 2 Kellen für den Gefahrenfall eingeführt, weil Lobbyisten aus der Kellenindustrie das durchgedrückt haben. Auch das war streng geregelt: Rot nach hinten, Grün nach vorn.

Jetzt haben wir die EU. Auch dort sitzen Lobbyisten der Kellenindustrie. Erst war es so, wie zu BRD-Zeiten. Dann irgendwann, mit der 127. Änderungsmitteilung zur europäischen Kellenverordnung wurde es wieder andersrum. Zwischendurch musste man im Gefahrenfall sogar beide Kellen abwechselnd hoch und runter halten. Dann kam noch erschwerend hinzu, dass die rechte Kelle Rot nach vorn zu sein hatte und die Linke grün nach vorne. Der Hit war aber dann, als man die Kellen bei hoch und runter auch noch drehen musste.
Erst gestern habe ich erfahren, dass man darüber spricht, 4 Kellen per Verordnung einzuführen. Das schliesst natürlich das Führen eines einsitzigen KFZ aus, den kein normaler EU-Angehöriger hat 4 Arme. Man kann, auch das habe ich unter der Hand gehört, sich aber eines mitfahrenden Griechens bedienen. Soll steuerfrei sein. Portugiesen, Italienerinnen und Spanier sind auch im Gespräch...


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Itildor
Geschrieben am: 19.07.2013, 14:16
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QUOTE (NorbertE @ 19.07.2013, 15:04)
...den kein normaler EU-Angehöriger hat 4 Arme. Man kann, auch das habe ich unter der Hand gehört, sich aber eines mitfahrenden Griechens bedienen. Soll steuerfrei sein. Portugiesen, Italienerinnen und Spanier sind auch im Gespräch...

Norbert, ab hier habe ich in die "Tischkante" gebissen laugh.gif laugh.gif , toll formuliert thumbsup.gif


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SRWolf
Geschrieben am: 25.07.2013, 20:12
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QUOTE (NorbertE @ 19.07.2013, 15:04)
Thorsten, danke für diesen Tip. thumbsup.gif laugh.gif

Ich hab damit jedoch ein Problem: Die letzte gültige Fassung der Pferdekutschenverordnung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1932 schreibt für diesen Fall vor: grüne Seite der Kelle nach vorn, Rote nach hinten. Dann kam der Adolf und die habens geändert. Andersrum.
Dann kamen die Kommunisten und die habens wieder geändert. Andersrum.
Dann kam die BRD-Gmbh und die haben das mit den 2 Kellen für den Gefahrenfall eingeführt, weil Lobbyisten aus der Kellenindustrie das durchgedrückt haben. Auch das war streng geregelt: Rot nach hinten, Grün nach vorn.

Jetzt haben wir die EU. Auch dort sitzen Lobbyisten der Kellenindustrie. Erst war es so, wie zu BRD-Zeiten. Dann irgendwann, mit der 127. Änderungsmitteilung zur europäischen Kellenverordnung wurde es wieder andersrum. Zwischendurch musste man im Gefahrenfall sogar beide Kellen abwechselnd hoch und runter halten. Dann kam noch erschwerend hinzu, dass die rechte Kelle Rot nach vorn zu sein hatte und die Linke grün nach vorne. Der Hit war aber dann, als man die Kellen bei hoch und runter auch noch drehen musste.
Erst gestern habe ich erfahren, dass man darüber spricht, 4 Kellen per Verordnung einzuführen. Das schliesst natürlich das Führen eines einsitzigen KFZ aus, den kein normaler EU-Angehöriger hat 4 Arme. Man kann, auch das habe ich unter der Hand gehört, sich aber eines mitfahrenden Griechens bedienen. Soll steuerfrei sein. Portugiesen, Italienerinnen und Spanier sind auch im Gespräch...

Hab gerade vor lachen, Traenen in den Augen. laugh.gif thumbsup.gif


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MfG Wolfgang

Übe dich in den Dingen an denen du verzweifelst. (Markus Aurelius)



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