mit der Simson nach Österreich, Frage zum Führerschein
| GrasserBenno |
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Eines muss ich aber auch loswerden:
| QUOTE | | ... oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? |
Ein Pole muss bei uns NICHT zum TÜV, ABER: Egal woher jemand kommt, man hat sich IMMER an die Regeln des Landes zu halten, in dem man sein Gefährt bewegt. Soll heißen: Selbst wenn es in Polen kein TÜV gibt, dürfen die Polen hier aber nur mit einem Auto fahren, welches den TÜV bestehen würde. Ansonsten wird der Wagen stillgelegt, wenn die Sheriffs das sehen! (So habe ich es in der Fahrschule gelernt) Gelbe Scheinwerfer sind eine Ausnahmeregelung (Auch das in der Fahrschule gelernt) ps. DIe LKW's müssen nauch nach DEUTSCHEM recht beladen und gesichert sein. Egal von wo der LKW kommt und welche regelungen es in dem Land gibt. Ob mein Fahrschulwissen noch richtig ist, kann ich nicht genau sagen, denn es hat sich so einiges geändert. Aber: Ich würde es riskieren  [Edit. Wenn wir nach England fahren, sind wir auch verspflichtet, die Scheinwerfer abzukleben, und dass obwohl man es hier nicht darf)
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| SimsonSammler1234 |
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| QUOTE (GrasserBenno @ 31.07.2013, 12:38) | Eines muss ich aber auch loswerden:
| QUOTE | | ... oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? |
Ein Pole muss bei uns NICHT zum TÜV, ABER: Egal woher jemand kommt, man hat sich IMMER an die Regeln des Landes zu halten, in dem man sein Gefährt bewegt. Soll heißen: Selbst wenn es in Polen kein TÜV gibt, dürfen die Polen hier aber nur mit einem Auto fahren, welches den TÜV bestehen würde. Ansonsten wird der Wagen stillgelegt, wenn die Sheriffs das sehen! (So habe ich es in der Fahrschule gelernt) Gelbe Scheinwerfer sind eine Ausnahmeregelung (Auch das in der Fahrschule gelernt) ps. DIe LKW's müssen nauch nach DEUTSCHEM recht beladen und gesichert sein. Egal von wo der LKW kommt und welche regelungen es in dem Land gibt. Ob mein Fahrschulwissen noch richtig ist, kann ich nicht genau sagen, denn es hat sich so einiges geändert. Aber: Ich würde es riskieren  [Edit. Wenn wir nach England fahren, sind wir auch verspflichtet, die Scheinwerfer abzukleben, und dass obwohl man es hier nicht darf) |
Benno Frank, du hast recht, an die STVO im jeweiligen Land muss sich jeder halten. Tust du das nicht, biste dran. Deshalb gilt auch bei uns ein Fahrzeug hat Verkehrssicher zu sein, ist es das nicht bekommt er ein Problem. Aber unter Verkehrssicher zählt, es muss Licht brennen, das Bremslicht und die Bremsen müssen funktionieren und der Fahrer muss was durch seine Scheiben im Auto sehen! Alles weitere interessiert nicht, auch wenn er mit dem Fahrzeug bei uns wohl so nicht durch den TÜV käme. Und stilllegen dürfen die deutsche Polizei einen Polen mit seinem Auto mal garnicht! Genauso wenig wie sie ein deutsches Auto stillegen dürfen! Deutsche Autos darf nur der TÜV oder eine andere gleichwertige Prüforganisation stilllegen. Ausländer dürfen zwar bis zur Behebung von erheblichen Sicherheitsmängeln an der Weiterfahrt gehindert werden, aber stilllegen ist nicht zulässig! Was die Scheinwerfer in England betrifft, ist doch wieder eine andere Sache und hat mit dem eigentlichen Thema und der ursprünglichen Frage hier nichts zu tun. Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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| GrasserBenno |
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Danke Jörg, wieder was gelernt (Verkehrssicherheit) Und klar, Stilllegen und am Weiterfahren hindern ist ein unterschied. Ich meinte auch nicht wirklich das Stilllegen, sondern das Hindern So ist as in der deutschen Sprache. Feine Unterschiede Wie: Festhalten(darf jeder bei Begründung) und Festnehmen(darf nur Polizei, natürlich auch nur mit Begründung  )
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| enrico-82 |
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So ich hab jetzt meine Vorbereitungen abgeschlossen: DDR Blinkkappen und Rücklichtkappe verbaut (E - Zeichen) Ersatzlampen eingepackt Kondensator und Unterbrecher eingepackt Nusskasten + Polradabzieher bereit gelegt - es kann losgehen
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| MuZ |
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| QUOTE (SimsonSammler1234 @ 31.07.2013, 13:03) | | QUOTE (GrasserBenno @ 31.07.2013, 12:38) | Eines muss ich aber auch loswerden:
| QUOTE | | ... oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? |
Ein Pole muss bei uns NICHT zum TÜV, ABER: Egal woher jemand kommt, man hat sich IMMER an die Regeln des Landes zu halten, in dem man sein Gefährt bewegt. Soll heißen: Selbst wenn es in Polen kein TÜV gibt, dürfen die Polen hier aber nur mit einem Auto fahren, welches den TÜV bestehen würde. Ansonsten wird der Wagen stillgelegt, wenn die Sheriffs das sehen! (So habe ich es in der Fahrschule gelernt) Gelbe Scheinwerfer sind eine Ausnahmeregelung (Auch das in der Fahrschule gelernt) ps. DIe LKW's müssen nauch nach DEUTSCHEM recht beladen und gesichert sein. Egal von wo der LKW kommt und welche regelungen es in dem Land gibt. Ob mein Fahrschulwissen noch richtig ist, kann ich nicht genau sagen, denn es hat sich so einiges geändert. Aber: Ich würde es riskieren  [Edit. Wenn wir nach England fahren, sind wir auch verspflichtet, die Scheinwerfer abzukleben, und dass obwohl man es hier nicht darf) |
Benno Frank, du hast recht, an die STVO im jeweiligen Land muss sich jeder halten. Tust du das nicht, biste dran. Deshalb gilt auch bei uns ein Fahrzeug hat Verkehrssicher zu sein, ist es das nicht bekommt er ein Problem. Aber unter Verkehrssicher zählt, es muss Licht brennen, das Bremslicht und die Bremsen müssen funktionieren und der Fahrer muss was durch seine Scheiben im Auto sehen! Alles weitere interessiert nicht, auch wenn er mit dem Fahrzeug bei uns wohl so nicht durch den TÜV käme. Und stilllegen dürfen die deutsche Polizei einen Polen mit seinem Auto mal garnicht! Genauso wenig wie sie ein deutsches Auto stillegen dürfen! Deutsche Autos darf nur der TÜV oder eine andere gleichwertige Prüforganisation stilllegen. Ausländer dürfen zwar bis zur Behebung von erheblichen Sicherheitsmängeln an der Weiterfahrt gehindert werden, aber stilllegen ist nicht zulässig! Was die Scheinwerfer in England betrifft, ist doch wieder eine andere Sache und hat mit dem eigentlichen Thema und der ursprünglichen Frage hier nichts zu tun. Jörg |
Unter Verkehrssicher zählt aber auch, dass das ausländische Fahrzeug keine technischen Mängel, wie gerissene Rahmen, ausgeschlagene Lager, Risse in der Scheibe, etc. aufweisen darf..
Nur weil die STVZO, mit Ausnahme von den Vorschriften über die Abmessungen, Achs- und Gesamtgewicht, Geschwindigkeitsbegrenzer und die Profiltiefe, nicht anzuwenden ist, heißt es doch nicht, dass der ausländische Fahrzeugführer mit Rostschüsseln hier in Deutschland fahren darf.
Im Endeffekt muss das Fahrzeug genauso frei von Mängeln sein, wie ein in Deutschland zugelassenen. Die Rechtsgrundlagen sind nur andere (läuft doch letztenendlich immer auf den §23 StVO raus).
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Marcel
meine Fahrzeuge:
Dürkopp Damenrad - Bj 1926 Terrot PU 225 - Bj 1933 MZ RT 125 /3 - Bj 1960 Simson S50 B1 - Bj 1977
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| SimsonSammler1234 |
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| QUOTE (enrico-82 @ 01.08.2013, 08:04) | Ich überlege schon die ganze Zeit was ich noch einpacken soll - mir fällt nichts ein.
Eine Wasserflasche und das Simson Buch + Fotoknipse
(Warnweste und verbandskasten wegen den Ösis) |
Irgendwie schon komisch mit manchen Regelungen im Ausland. Hab gerade nochmal nachgesehen, weil ich das mit dem Verbandskasten beim Motorrad bzw. Zweiradfahrer nicht wusste und da hab ich gelesen, dass die Warnwestenpflicht nur für Autofahrer gilt. Motorradfahrer sind davon ausgenommen. Verbandsmaterial reicht aber auch so eine kleine Packung aus, es muss kein großer Verbandskasten sein. Haste Flickzeug und einen Ersatzschlauch eingepackt? Wenn du eine Unterbrecherzündung hast, würde ich Abzieher, neuen Unterbrecher und Kondi mit einpacken. Bei Elektroniczündung eine außenliegende Zündspule und evtl. einen Baustein. Mehr würde ich dann schon nicht mitnehmen. Ist alles nur Balast.
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| SimsonSammler1234 |
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| QUOTE (MuZ @ 01.08.2013, 09:29) | | QUOTE (SimsonSammler1234 @ 31.07.2013, 13:03) | | QUOTE (GrasserBenno @ 31.07.2013, 12:38) | Eines muss ich aber auch loswerden:
| QUOTE | | ... oder ein Pole bei uns zum TÜV muss? |
Ein Pole muss bei uns NICHT zum TÜV, ABER: Egal woher jemand kommt, man hat sich IMMER an die Regeln des Landes zu halten, in dem man sein Gefährt bewegt. Soll heißen: Selbst wenn es in Polen kein TÜV gibt, dürfen die Polen hier aber nur mit einem Auto fahren, welches den TÜV bestehen würde. Ansonsten wird der Wagen stillgelegt, wenn die Sheriffs das sehen! (So habe ich es in der Fahrschule gelernt) Gelbe Scheinwerfer sind eine Ausnahmeregelung (Auch das in der Fahrschule gelernt) ps. DIe LKW's müssen nauch nach DEUTSCHEM recht beladen und gesichert sein. Egal von wo der LKW kommt und welche regelungen es in dem Land gibt. Ob mein Fahrschulwissen noch richtig ist, kann ich nicht genau sagen, denn es hat sich so einiges geändert. Aber: Ich würde es riskieren  [Edit. Wenn wir nach England fahren, sind wir auch verspflichtet, die Scheinwerfer abzukleben, und dass obwohl man es hier nicht darf) |
Benno Frank, du hast recht, an die STVO im jeweiligen Land muss sich jeder halten. Tust du das nicht, biste dran. Deshalb gilt auch bei uns ein Fahrzeug hat Verkehrssicher zu sein, ist es das nicht bekommt er ein Problem. Aber unter Verkehrssicher zählt, es muss Licht brennen, das Bremslicht und die Bremsen müssen funktionieren und der Fahrer muss was durch seine Scheiben im Auto sehen! Alles weitere interessiert nicht, auch wenn er mit dem Fahrzeug bei uns wohl so nicht durch den TÜV käme. Und stilllegen dürfen die deutsche Polizei einen Polen mit seinem Auto mal garnicht! Genauso wenig wie sie ein deutsches Auto stillegen dürfen! Deutsche Autos darf nur der TÜV oder eine andere gleichwertige Prüforganisation stilllegen. Ausländer dürfen zwar bis zur Behebung von erheblichen Sicherheitsmängeln an der Weiterfahrt gehindert werden, aber stilllegen ist nicht zulässig! Was die Scheinwerfer in England betrifft, ist doch wieder eine andere Sache und hat mit dem eigentlichen Thema und der ursprünglichen Frage hier nichts zu tun. Jörg |
Unter Verkehrssicher zählt aber auch, dass das ausländische Fahrzeug keine technischen Mängel, wie gerissene Rahmen, ausgeschlagene Lager, Risse in der Scheibe, etc. aufweisen darf..
Nur weil die STVZO, mit Ausnahme von den Vorschriften über die Abmessungen, Achs- und Gesamtgewicht, Geschwindigkeitsbegrenzer und die Profiltiefe, nicht anzuwenden ist, heißt es doch nicht, dass der ausländische Fahrzeugführer mit Rostschüsseln hier in Deutschland fahren darf.
Im Endeffekt muss das Fahrzeug genauso frei von Mängeln sein, wie ein in Deutschland zugelassenen. Die Rechtsgrundlagen sind nur andere (läuft doch letztenendlich immer auf den §23 StVO raus).
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Solange die Mängel keine Verkehrsgefährdung darstellen kann man nix machen. Gibt es allerdings erhebliche Mängel die zur Gefährdung führen, dann kann die Weiterfahrt bist zur Behebung der Mängel untersagt werden. Man muss hier immer den Einzelfall sehen und dementsprechend abwägen.
Fahrtuntersagungen werden hier eigentlich hauptsächlich bei Lastkraftwagen ausgesprochen, da es hier die meisten Mängel gibt.
Jörg
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| QUOTE (SimsonSammler1234 @ 01.08.2013, 09:58) | ... Solange die Mängel keine Verkehrsgefährdung darstellen kann man nix machen. Gibt es allerdings erhebliche Mängel die zur Gefährdung führen, dann kann die Weiterfahrt bist zur Behebung der Mängel untersagt werden. Man muss hier immer den Einzelfall sehen und dementsprechend abwägen.
Fahrtuntersagungen werden hier eigentlich hauptsächlich bei Lastkraftwagen ausgesprochen, da es hier die meisten Mängel gibt.
Jörg |
Ja, der kleine 25€-Tatbestand ist doch relativ selten bei Ausländern. Wenn dann geht es immer schön in den vierstelligen Bereich. Aber nun genug Smalltalk
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Marcel
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Gestern 10 Uhr kam ein Anruf: "Meine Schwalbe springt nicht an - du hast noch Zeit!" Also nochmal gemütlich unter den Wasserfall und ne Halbe Stunde später nochmal angerufen: "Ich bin 8km weiter plötzich ging sie aus und nicht mehr an" Also auf nach empten um vor Ort zu helfen, auf dem Weg irgendwo eine Umleitung falsch erwischt und plötzlich waren die 60km ganze 100km... In KE hat ich gewußt er steht in Leubas unter der AB - also auf den Schilder die AB und Laubes gesucht. Gefunden!! Nils war zwischenzeitlich tanken und weitergefahren...
Angefügtes Bild

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