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> gefälsche vs originale Betriebserlaubnis
Dazzle
Geschrieben am: 20.11.2018, 10:33
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Ich habe hier einmal eine gefälschte gegen eine echte originale Betriebserlaubnis gegenübergestellt. Beide blanko und neu bzw neuwertig. Aus Sammlergründen letztere bei der Bucht gefunden von einem privaten Anbieter. (3 sind momentan noch da) Erstere dann interessehalber von nem berühmt berüchtigten Händler wink.gif.
Der Farbunterschied ist offensichtlich. Was man nicht sieht erkläre ich hier. Nicht abgebildet aus Gründen... Die untere Fälschung hat den Karl Marx Stadt Stempel, das Original von einer HO. Diese haben üblicherweise die Simson vertrieben. Meine zu DDR Zeiten war auch von einer HO. Der Karton der Fälschung ist steif und dick das Original ist eher sehr dickes Papier und nicht steif. Das Original wurde gedruckt, es wurde Druckfarbe verwendet welche im Licht glänzt wenn man das Papier schief hält, die Buchstaben haben extrem scharfe Kanten, auch die allerkleinsten. Die Fälschung ist matt, Buchstaben verwaschen und unscharf. Eine Kopie eben.
Auffällig ist auch die Schriftgrösse. Da Unterschiede beim Datum bestehen will ich mich darauf nicht festnageln.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Angefügtes Bild
Angefügtes Bild


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Otto
Geschrieben am: 20.11.2018, 11:18
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Ja und? Interessiert doch eh kein Schwein. 2x in der Jeans mitgewaschen gibt es da keinen nachweisbaren Unterschied mehr.
Davon abgesehen ist das "Original" heute genauso unzulässig wie die Kopie. Du brauchst den Zettel vom KBA mit Adler, das DDR Ding hat nur Sammlerwert. Kleines Beispiel: Ich musste mir eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen, weil die DDR Urkunde (ein Original, das nicht verwaschen oder beschädigt ist) auf dem Amt nicht anerkannt wurde. Das ging nur mit Eidesstaatlicher Erklärung, da ich kein anderes Dokument hatte. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage: nein, wurde das vom Amt begründet: nein, was kann man machen: nichts. Wenn die nicht wollen, nützt dir dein KTA Schein gar nichts. Den KBA Wisch können sie aber (wahrscheinlich) nicht einfach so ignorieren.

ph34r.gif Und als "echter" Reichsbürger kannst du dir denn Scheiß auch selber ausstellen und fantasiestempeln. ph34r.gif


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enrico-82
Geschrieben am: 20.11.2018, 11:26
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Quatsch - weder Geburtsurkunden noch ABE verlieren die Gültigkeit.
DDR Dokumente sind nach wie vor gültig.


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 20.11.2018, 11:35
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QUOTE (enrico-82 @ 20.11.2018, 11:26)
Quatsch - weder Geburtsurkunden noch ABE verlieren die Gültigkeit.
DDR Dokumente sind nach wie vor gültig.

Genau so ist es! thumbsup.gif

Eine Urkunde ist eine Urkunde! Da kann nichts ungültig werden.


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Simson Liebhaber
Geschrieben am: 20.11.2018, 11:39
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Die sind nur dann Ungültig, wenn das Moped KBA Papiere bekommen hat und die DDR Papiere dann doch wieder auftauchen.


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Gruß Tom


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Dazzle
Geschrieben am: 20.11.2018, 12:43
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Meine Intention war auch eher bei einem Kauf Originale von Fälschungen zu unterscheiden die gerne für Ungarn/Ausland Simson verwendet werden um diese einfacher zu erkennen. Soll ja vorkommen, das originale Papiere durchaus existieren bei einem Kauf.
Anekdote am Rande. Die HO bei der ich meine S51 B1-4 1983 kaufte, hat diese Betriebserlaubnis nicht ausgefüllt und hatte die damals auch blanko, ohne Stempel sogar. Da nur der rosa Schein für die Versicherung bei Kontrollen relevant war, ist mir das nie wirklich aufgefallen. Schlamperei halt wie so oft damals..
Was die Anerkennung deiner DDR Geburtsurkunde angeht, hat das Amt unrechtmäßig gehandelt. Beglaubigte Urkunden werden nie ungültig. Das ist gesetzlich geregelt. Aber gewisse Leute beim Amt spielen gerne mal König, die sagen halt nein wenn sie kein Bock haben und kannst dann nix machen außer ihre haarsträubenden Bedingungen zu erfüllen oder anwaltlich durchzusetzen.


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ckich
Geschrieben am: 20.11.2018, 12:49
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@ Dazzle
die untere ist die Fälschung schreibst du.
Hm, die KTA Nummer bei der oberen 1477-3 steht für S51 B1-4 oder S51/1 B.
Als Typ steht da aber S51/2 B2.
Was ist den das für Komisches Modell ?
Das ist auch eine Fälschung.
Gibt mehrerer Stempel die für Fälschung her halten und selbst Fälschung werden gefälscht......
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Dazzle
Geschrieben am: 20.11.2018, 12:51
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Meine Intention war auch eher bei einem Kauf Originale von Fälschungen zu unterscheiden die gerne für Ungarn/Ausland Simson verwendet werden um diese einfacher zu erkennen. Soll ja vorkommen, das originale Papiere durchaus existieren bei einem Kauf.
Anekdote am Rande. Die HO bei der ich meine S51 B1-4 1983 kaufte, hat diese Betriebserlaubnis nicht ausgefüllt und hatte die damals auch blanko, ohne Stempel sogar. Da nur der rosa Schein für die Versicherung bei Kontrollen relevant war, ist mir das nie wirklich aufgefallen. Schlamperei halt wie so oft damals..
Was die Anerkennung deiner DDR Geburtsurkunde angeht, hat das Amt unrechtmäßig gehandelt. Beglaubigte Urkunden werden nie ungültig. Das ist gesetzlich geregelt. Aber gewisse Leute beim Amt spielen gerne mal König, die sagen halt nein wenn sie kein Bock haben und kannst dann nix machen außer ihre haarsträubenden Bedingungen zu erfüllen oder dich anwaltlich durchzusetzen.

Edit: Im Frühjahr 1980 war der Übergang von S50 zur 51. Deswegen vermutlich die seltsame Beschreibung einer Elektronik. Vermutlich wurde diese Betriebserlaubnis auch deswegen nie ausgegeben und blieb im Schubfach bis der Laden geschlossen wurde.
Hier hab ich so ne B2 von 1981 gefunden. Dazu sollten die Papiere passen.

https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=23555


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Otto
Geschrieben am: 20.11.2018, 13:07
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 20.11.2018, 11:35)
QUOTE (enrico-82 @ 20.11.2018, 11:26)
Quatsch - weder Geburtsurkunden noch ABE verlieren die Gültigkeit.
DDR Dokumente sind nach wie vor gültig.

Genau so ist es! thumbsup.gif

Eine Urkunde ist eine Urkunde! Da kann nichts ungültig werden.

In der Therorie mag das so sein. Im echten Leben leider nicht. Kenne auch Leute die hatten Breslau und Pressburg in der Geburtsurkunde stehen. Die mussten sich auch zu DDR Zeiten in den 50er Jahren neue Geburtsurkunden ausstellen lassen mit Geburtsort Wroclaw und Bratislava. Wie gesagt, wenn die auf dem Amt nicht wollen, erreichst du gar nichts.


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Deswegen bin ich froh, das ich für den Roller papiere von der Dekra, beglaubigt von der Zulassungsstelle Gera habe.


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Geschrieben am: 21.11.2018, 12:48
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QUOTE (docralle @ 20.11.2018, 19:21)
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