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> DDR Registrierschein oder Betriebserlaubnis?, Wann gab es was?Zeigt uns eure Dokumente
Simsonmatze
Geschrieben am: 18.12.2016, 23:08
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Interessant ist auch die eingetragene Anhängelast von 75kg. Die kenne ich so nur vom SR50.


MfG


Matze


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hallo-stege
Geschrieben am: 24.12.2016, 12:52
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QUOTE (Andi93 @ 16.12.2016, 19:41)
Hier mal die ABE meiner S51 B1-3. Man beachte das Baujahr und das Datum beim Stempel  wink.gif


Hübsche Fälschung und ich glaube nicht, dass Herr Lange - seinerzeit Leiter des KTA - damals jedes Simson Kärtchen eigenhändig unterschrieben hat.

PS: ich werde keine Übersicht über die verschiedenen Merkmale der ABE Kärtchen geben, vor allem deswegen nicht, weil sich grad wieder die Fälschungen häufen (siehe ebay etc.)

Gruss von Frank


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Andi93
Geschrieben am: 24.12.2016, 16:48
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Bist du dir da sicher? Klar, dass der Lange nicht alle selber unterschrieben hat aber ich habe im Freundeskreis schon mehrere nachweislich originale ABEs gesehen (Mopeds der Eltern), wo der Händler vorn unterschrieben hatte, quasi "stellvertretend". Die ABE sieht nämlich schon vom Alter/Abnutzung her original aus. Nur die Frage nach dem Baujahr und dem Verkaufsdatum hat mich schon immer stutzig gemacht.
1. Ist die originale ABE mal abhanden gekommen und wurde, wie hier schonmal erwähnt neu ausgestellt, oder
2. das Moped war ein Schaufenstermodell, worauf folgende Punkte deuten: Es hatte bereits das große Rücklicht, die großen Tankschriftzüge und das strebenlose Schutzblech, welche ja bekannterweise bis 1983 eingeführt wurden. 1988, als die Produktion der 3-Gang-Modelle auslief, wurde es dann verkauft.

Leider lässt sich sowas ja heute nicht mehr nachvollziehen. Höchstens, wenn die anderen Papiere wie Steuerkarte, Garantieheft und Kaufvertrag noch existieren würden, was aber leider nicht der Fall ist.
Trotzdem hab ich mal sicherheitshalber eine neue ABE beim KBA beantragt.


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Gruß Andreas

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Wombat45
Geschrieben am: 24.12.2016, 17:42
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Wenn sich einer sicher sein kann dann hallo-stege.


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Mfg. Frank



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hallo-stege
Geschrieben am: 24.12.2016, 17:54
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QUOTE (Andi93 @ 24.12.2016, 17:48)
Bist du dir da sicher? Klar, dass der Lange nicht alle selber unterschrieben hat aber ich habe im Freundeskreis schon mehrere nachweislich originale ABEs gesehen (Mopeds der Eltern), wo der Händler vorn unterschrieben hatte, quasi "stellvertretend".

Herr Lange war Leiter des Kraftfahrtechnischen Amtes in Dresden, also Behördenleiter und hoher Beamter. Er hat die ABE erteilt, wobei es dazu eine Akte gibt, die aus etwa 7 Leitz Ordnern Papier besteht. Natürlich hat er die Allgemeine Betriebserlaubnis in der Akte unterschrieben ... (hab ich mir schon angesehen).

Wenn dann irgendwer das ABE Kärtchen, welches ja nur eine Bestätigung des Herstellers ist, dass das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht, zu DDR Zeiten als "Lange" unterschrieben hätte, wäre er wohl locker wegen Amtsanmaßung und Urkundenfälschung in den Bau gegangen - die haben da nicht unbedingt mit gespaßt.



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docralle
Geschrieben am: 24.12.2016, 20:43
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Ich würde sagen, aus Unkenntnis der orginalen Unterschrift. Wenn es dem so währe, hätte Herr Lange mit einer art Sehnenkrampf kämpfen müssen. Nur Stars von irgendwas geben Autogrammstunden. Meine 2 ABE für den einem Roller von der dekra bzw der Zulassungsstelle Gera sind schon richtig echt.


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zweirad-TG
Geschrieben am: 31.12.2016, 10:40
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Es gibt eigentlich ein eindeutiges Merkmal, was darauf schließen läßt, daß schon der Vordruck eine Fälschung ist. Na wer erkennt es?

Ulf


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zweirad-TG
Geschrieben am: 31.12.2016, 10:54
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Was meint Ihr zu diesen Papieren? Meiner Meinung nach gibt es 2-3 Merkmale, die gegen eine zum Registrierdatum (1977) ausgefüllten Karte sprechen:
1) 4-stellige PLZ mit "0" endend. Diese wurden erst 1979 eingeführt
2) Händlerstempel auf der Registrierkarte. Dort gehört eigentlich der Stempel des VPKA hin
3) Auf der Vorderseite ist nicht ausgefüllt (Bild stelle ich noch ein)
{ 4) Erhaltungszustand (sieht aus wie nie ernsthaft genutzt)}

Ulf

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zweirad-TG
Geschrieben am: 31.12.2016, 10:57
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zweirad-TG
Geschrieben am: 03.01.2017, 16:35
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Bin noch auf ein interessantes Exemplar hier im Forum gestoßen, daß damals als Fälschung eingestuft wurde (www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=20794). Ich bin aber fast der Meinung, daß die Kopie von einem Original gezogen wurde:
Foto-Typenschild

Begründung: Hinter der Typbezeichung S50 B1 wurde handschriftlich ein "E" (wie Ersatzrahmen) ergänzt. Damit würde auch das angegebene Baujahr 1983 passen, da da vermutlich der Rahmen gewechselt wurde. Es wäre somit ein Ersatzdokument (Betriebserlaubnis) zu dem ursprünglich ausgestellten Registrierschein, der vom VPKA abgestempelt wurde, und die es seit 1980 nicht mehr gab.

Was meint Ihr dazu?


Ulf


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Andi93
Geschrieben am: 08.01.2017, 20:19
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Um die Sache noch abzuschließen: am Donnerstag ist meine neue ABE für die S51 gekommen. Also ist sie schonmal nicht geklaut, falls die alte ABE wirklich gefälscht sein sollte. thumbsup.gif

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Geschrieben am: 11.07.2017, 16:23
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Hallo Leute,
Ich habe mal ne Frage zu den Papieren vom KBA für eine S51n.
Darf ich damit einen Anhänger fahren, obwohl die Reduzierung auf 40km/h und nix vom Anhängerbetrieb eingetragen ist


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Gruß Stephan
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 11.07.2017, 16:39
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QUOTE (Mapps @ 11.07.2017, 17:23)
Hallo Leute,
Ich habe mal ne Frage zu den Papieren vom KBA für eine S51n.
Darf ich damit einen Anhänger fahren, obwohl die Reduzierung auf 40km/h und nix vom Anhängerbetrieb eingetragen ist

Ja darfst du. Mit Anhänger offiziell dann aber auch nur 40 km/h.

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

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Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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enrico-82
Geschrieben am: 12.07.2017, 12:11
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QUOTE (Andi93 @ 16.12.2016, 19:41)
Hier mal die ABE meiner S51 B1-3. Man beachte das Baujahr und das Datum beim Stempel wink.gif

Ich glaube gar: da steht nicht Lange ...

Sieht für mich schon original aus - vermutlich hat der Verkäufer das damals einfach mit seinem Namen (Lange wäre jetzt auch nicht selten) unterschrieben.


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Viele Grüße,
Enno


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Little Turbo
Geschrieben am: 22.09.2017, 12:55
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Gab es auch ungestempelte/nicht unterschriebene Originale? Oder ist das hier auch ein selbst ausgefüllter Restposten/Nachdruck?

Das Papier kommt einem schon echt vor, auch weil das gedruckte sich leicht auf die jeweilige Rückseite durchgeprägt hat, damit sind normale Drucker schon mal ausgeschlossen, es muss irgend eine Art Druckwalze/Platte zur Herstellung verwendet worden sein.

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